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Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Gegenleistung für die Aufgabe oder den Verlust eines Rechts. In der Regel wird sie in Geld gezahlt, aber bei einvernehmlicher Vereinbarung der Parteien ist auch die Hingabe anderer Wirtschaftsgüter zur Erfüllung des Abfindungsanspruchs denkbar. Soweit die Voraussetzungen und der Inhalt nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind, kann eine Abfindung zwischen den Parteien frei vereinbart werden.

Abfindungen findet man vor allem im Privatrecht, insbesondere die Abfindung im Arbeitsrecht und die Abfindung im Gesellschaftsrecht. Es gibt sie aber auch im Sozialversicherungsrecht zur Abfindung von Ansprüchen von Versicherungsberechtigten in der Unfallversicherung oder in der Rentenversicherung.

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