Wollen Unternehmen oder selbständige Freiberufler erstmals einen Mitarbeiter beschäftigen, müssen sie zunächst eine Betriebsnummer beantragen. Die achtstellige Betriebsnummer ist erforderlich, um die Meldepflichten im Zusammenhang der Beschäftigung von Mitarbeitern zu erfüllen und eine korrekte Zuordnung der Beitragszahlungen zu ermöglichen.
Geringfügige Beschäftigung
Nach § 8 SGB IV sind zwei Arten der geringfügigen Beschäftigung von Mitarbeitern zu unterscheiden. Neben dem geringfügig entlohnten Minijob gibt es die kurzfristige Beschäftigung, die nur wegen ihrer Dauer geringfügig ist.
Der Minijob als Variante der geringfügigen Beschäftigung
Der sog. Minijob ist neben der kurzfristigen Beschäftigung eine Variante der geringfügigen Beschäftigung eines Mitarbeiters im Unternehmen, bei der für den Arbeitnehmer keine Sozialabgaben und keine Lohnsteuer anfallen. Die Besonderheit des Minijobs besteht darin, dass der Arbeitgeber allerdings die Vorgaben…
Betriebsnummer
Die Betriebsnummer dient zur Identifikation eines Unternehmens im Bereich des Sozialversicherungsrechts und besteht aus einer Zahl mit 8 Ziffern. Unternehmen erhalten die Betriebsnummer auf entsprechenden Antrag vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Mindestlohn in Deutschland und Dokumentationspflichten
In Deutschland gilt ab 01.10.2022 ein branchenunabhängiger Mindestlohn für alle Arbeitnehmer in Höhe von 12,00 Euro. Gesetzliche Grundlage ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz, besser bekannt als Mindestlohngesetz (MiLoG). Erstmals hat der Gesetzgeber in Deutschland eine gesetzliche Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmer zum 01.01.2015…
Fragebogen für geringfügig Beschäftigte
Der Fragebogen für geringfügig Beschäftigte wird ab 01.01.2011 unverzichtbar. Arbeitgeber werden durch § 8 Nr. 7 Beitragsverfahrensverordnung verpflichtet, eine Erklärung ihrer geringfügig Beschäftigten über weitere Beschäftigungen zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Ferner sind geringfügig Beschäftigte nachweislich darauf hinzuweisen, dass die Aufnahme einer…