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Betriebsnummer beantragen

Wollen Unternehmen oder selbständige Freiberufler erstmals einen Mitarbeiter beschäftigen, müssen sie zunächst eine Betriebsnummer beantragen. Die achtstellige Betriebsnummer ist erforderlich, um die Meldepflichten im Zusammenhang der Beschäftigung von Mitarbeitern zu erfüllen und eine korrekte Zuordnung der Beitragszahlungen zu ermöglichen.

Inhalt:

  1. Wofür muss man eine Betriebsnummer beantragen?
  2. Wer benötigt eine Betriebsnummer?
  3. Wer kann die Betriebsnummer beantragen?
  4. Mitteilung bei Änderung der Unternehmensdaten
  5. Bearbeitungsdauer für Erteilung der Betriebsnummer
  6. Wer ist zuständig für die Erteilung der Betriebsnummer?

1. Wofür muss man eine Betriebsnummer beantragen?

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe einer Betriebsnummer und die Erfassung der hierfür erforderlichen Daten des Unternehmens durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Die Betriebsnummer dient zur Identifikation eines Unternehmens im Umgang mit Behörden und Trägern der Sozialversicherung. Die Betriebsnummer ist unverzichtbar für die Anmeldung von Mitarbeitern bei der zuständigen Krankenkasse bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung im Falle der Pflicht zur Sofortmeldung. Das gleiche gilt auch bei der Anmeldung von geringfügig Beschäftigten bei der Minijob- Zentrale.

Ebenso erfolgt die monatliche Übermittlung der Beitragsnachweise und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge unter der zugeteilten Betriebsnummer. Die Betriebsnummer ist somit das zentrale Element, um all die Formalitäten im Zusammenhang mit der Anmeldung und Abrechnung von Mitarbeitern ordnungsgemäß zu erledigen.

2. Wer benötigt eine Betriebsnummer?

Mit der Einstellung des ersten Beschäftigten benötigt ein Unternehmen zwingend eine Betriebsnummer. Dazu zählen auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, also auch die Beschäftigung von Mitarbeitern im Rahmen eines sog. Minijobs.

3. Wer kann die Betriebsnummer beantragen?

Die Unternehmen können die Betriebsnummer mit dem entsprechenden Formular schriftlich (per Fax), per E-Mail oder online beantragen. Der Antrag auf Erteilung der Betriebsnummer kann durch den Betrieb selbst, aber auch durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden.

4. Mitteilung bei Änderung der Unternehmensdaten

Wer eine Betriebsnummer beantragt hat, muss dem Betriebsnummern-Service nach § 5 Abs. 5 Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) auch Änderungen der Unternehmensdaten mitteilen. Hierzu zählen Änderungen der Anschrift, der Wirtschaftsklasse, der Betriebsbezeichnung und auch die Unternehmensschließung.

5. Bearbeitungsdauer für Erteilung der Betriebsnummer

Inzwischen können Unternehmen und bevollmächtigte Steuerberater die Betriebsnummer online beantragen. Die Erteilung der Betriebsnummer erfolgt unmittelbar nach Erfassung aller notwendigen Daten zum Unternehmen. Bei schriftlicher Beantragung der Betriebsnummer beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 4 Arbeitstage.

6. Wer ist zuständig für die Erteilung der Betriebsnummer?

Für die Erteilung der 8-stelligen Betriebsnummer ist der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Sie erfolgt auf Antrag eines Unternehmens oder Betriebs, wenn die Einstellung eines Mitarbeiters beabsichtigt oder bereits Mitarbeiter beschäftigt werden und diese bei den Trägern der Sozialversicherung anzumelden sind.

Als Mitarbeiter in diesem Sinne zählen auch geringfügig Beschäftigte (Minijob) oder Auszubildende. Eine Anmeldung neuer Beschäftigter bei der gewählten Krankenkasse bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung ist nur mit Angabe der Betriebsnummer möglich. Diese ist zur eindeutigen Identifizierung des Betriebes unbedingt erforderlich.

Unterliegt ein Unternehmen der Pflicht zur Sofortmeldung neuer Mitarbeiter, muß die Betriebsnummer bereits vor Aufnahme der Beschäftigung vorliegen und bei der Sofortmeldung angegeben werden. Darüber hinaus wird die Betriebsnummer auch für die monatlichen Meldungen zur Sozialversicherung und zur Zuordnung der Beitragszahlungen benötigt.

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