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Einmaleins der Rechtsformwahl

Die Rechtsformwahl im Rahmen der Existenzgründung beeinflusst nicht nur die Gründungskosten und den Umfang der Formalitäten zu Beginn der Selbständigkeit. Vielmehr geht es auch um Fragen des Steuerrechts oder der Haftung im weiteren Verlauf der Selbständigkeit. Es ist daher wichtig, sich vor der Auswahl mit den wesentlichen Merkmalen der einzelnen Rechtsformen zu befasssen und dann für die richtige zu entscheiden.

Inhalt:

  1. Warum ist die Rechtsformwahl so wichtig?
  2. Die ideale Rechtsform für Existenzgründer
  3. Wesentliche Merkmale der Rechtsformen in Deutschland
  4. Die Kombination unterschiedlicher Rechtsformen
  5. Rechtsformwahl in drei Schritten

1. Warum ist die Rechtsformwahl so wichtig?

Bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland legt die clevere Rechtsfomwahl die Basis für den zukünftigen Erfolg. Zum einen geht es darum, sich zwischen den verschiedenen verfügbaren Rechtsformen zu entscheiden. Zum anderen ist es wichtig, die individuellen Interessen der Gründer zu berücksichtigen und den Gesellschaftsvertrag von Anfang an richtig zu gestalten. Das vorherrschende Prinzip der Vertragsfreiheit gibt hier einen sehr weiten Gestaltungsspielraum. Dies geht sogar so weit, dass sich Rechtsformen entwickelt haben, die in der Rechtsordnung so nicht vorgesehen waren. Bestes Beispiel ist die GmbH & Co. KG. Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder eine Umwandlung der Rechtsform sind zwar möglich, aber mit hohen Kosten und Aufwand verbunden.

2. Die ideale Rechtsform für Existenzgründer

Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab. In der Praxis spielen die folgenden Kriterien eine besonders wichtig Rolle:

  • Höhe des notwendigen Startkapitals und der Gründungskosten;
  • Bürokratie und Dauer der Unternehmensgründung;
  • Eignung der Rechtsform für einen oder mehrere Gründer;
  • Haftungsrisiko der Gründer und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung;
  • Flexibilität im Hinblick auf unsichere Zukunftserwartungen;
  • Möglichkeiten zur steuerlichen Verlustverrechnung mit anderen Einkünften in der Anfangsphase;
  • laufende Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen;
  • Möglichkeiten zur Aufnahme weiterer Gesellschafter oder Investoren;
  • Dauer und Kosten der Beendigung des Unternehmens, falls die Geschäftsidee nicht den erhofften Erfolg hat.

Je größer die betrieblichen und finanziellen Risiken, desto höher ist das Schutzbedürfnis der Existenzgründer und die damit verbundene Notwendigkeit einer Haftungsbeschränkung.

3. Wesentliche Merkmale der Rechtsformen in Deutschland

Es gibt selten eine pauschale Antwort, welche Rechtsform am besten zu einem Unternehmen passt. Vielmehr ist es wichtig, die wesentlichen Merkmale der Rechtsformen in Deutschland mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen zu kennen. Falls eine Entscheidung schwer fällt, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert sein.

In Deutschland gibt es einen Katalog mit Rechtsformen, die für eine Unternehmensgründung zur Verfügung stehen, wobei in der Praxis vor allem die nachfolgenden Rechtsformen eine wichtige Rolle: Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Kommanditgesellschaft (KG). Daneben gibt es weitere beliebte Mischformen wie die GmbH & Co. KG.

a) Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die passende Rechtsform für natürliche Personen, die sich alleine mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit selbständig machen wollen. Träger von Rechten und Pflichten ist der Inhaber des Einzelunternehmens. Sie entscheiden über alle betrieblichen Angelegenheiten alleine. Eine Absprache mit anderen Partnern ist nicht notwendig. Die Gründung des Einzelunternehmens ist einfach und günstig. Allerdings haftet der Inhaber unbegrenzt und mit seinem gesamten Privatvermögen.

b) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen, um gemeinsam eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich um eine Personengesellschaft deren vertragliche Grundlage in -einem Gesellschaftsvertrag geregelt wird, der grundsätzlich formlos abgeschlossen werden kann. Die Gründung der GbR ist wie beim Einzelunternehmen einfach und unkompliziert. Allerdings haften auch hier alle Gesellschafter unbeschränkt und mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR.

Zu den typischen Merkmalen der GbR gehört auch das persönliche Vertrauensverhältnis der Gesellschafter untereinander. Stirbt ein Gesellschafter, ist dies grundsätzlich auch das Ende der Gesellschaft. Im Gegensatz dazu ist der Bestand einer juristischen Person grundsätzlich von Veränderungen in der Zusammensetzung oder in dem Bestand der Gesellschafter unabhängig. In der Praxis ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts häufig als Sozietät mehrerer Freiberufler oder als ARGE anzutreffen.

c) GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist zusammen mit dem Einzelunternehmen und der GbR die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Es handelt sich um eine Handelsgesellschaft kraft Rechtsform und mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann von einer oder mehreren Personen zu jedem zulässigen Zweck gegründet werden. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen muss und die sich für nahezu alle Branchen, Unternehmensgrößen und Zwecke eignet. Anders als beim Einzelunternehmen oder bei der GbR ist die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt, die Gründung ist jedoch mit höheren Kosten verbunden.

d) Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Aktionäre ist auf das gezeichnete Grundkapital beschränkt, das jedoch mindestens 50.000 Euro betragen muss. Die Gründung der Aktiengesellschaft und die laufenden Kosten sind im Vergleich zu allen anderen Rechtsformen vergleichsweise hoch. Die Rechtsform eignet sich daher vor allem für größere Unternehmen und solche, die sich am Kapitalmarkt bedienen wollen.

e) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Rechtsformvariante zur klassischen GmbH, die schon mit einem Euro Stammkapital gegründet werden kann. Die Gründung der UG haftungsbeschränkt ist daher auch mit geringem Startkapital möglich. In vielen Fällen ist sie eine gute Alternative zum Einzelunternehmen und zur GmbH, weil die Unternehmer trotz des geringen Stammkapitals nicht auf die Vorzüge der Haftungsbeschränkung verzichten müssen.

f) Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ein Zusammenschluß mehrerer Personen zum Betrieb eines handelsrechtlichen Unternehmens unter einer gemeinsamen Firma. Die KG gehört zu den Personengesellschaften und kennzeichnet sich dadurch aus, dass in der Regel nur ein Gesellschafter unbeschränkt und persönlich haftet (Komplementär), während die Kommanditisten nur beschränkt mit ihrer Einlage haften. Neben dem Betrieb eines Handelsgewerbe ist auch eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft mit freiwilliger Eintragung im Handelsregister möglich.

4. Die Kombination unterschiedlicher Rechtsformen

Die Kombination unterschiedlicher Rechtsformen ist in der Praxis eine beliebte Methode, um die Vorteile von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu nutzen. Am häufigsten ist die GmbH & Co. KG, bei der eine GmbH als unbeschränkt haftender Komplementär in einer Kommanditgesellschaft auftritt. Dadurch wird die unbeschränkte Haftung des Komplementärs auf das Stammkapital einer GmbH beschränkt

Eine weitere beliebte Mischform ist die stille Gesellschaft, die meist in Form einer stillen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in Erscheinung tritt, am häufigsten als GmbH & Still. Hier beteiligt sich eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft durch eine Vermögenseinlage an dem Unternehmen eines Dritten, ohne dass diese Beteiligung nach außen erkennbar wird. Die GmbH & Still ist auch ein beliebtes Modell zur flexiblen Mitarbeiterbeteiligung an einem Unternehmen, ohne die Geschäftsleitung aus der Hand zu geben.

Das Haftungsrisiko einer Produktions- oder Vertriebsgesellschaft lässt sich auch reduzieren, indem das Unternehmen in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft aufgespalten wird. Wertvolle Vermögenswerte werden auf eine Besitzgesellschaft übertragen, die oft in der Rechtsform einer GbR organisiert ist. Die Betriebsgesellschaft, die meist als GmbH auftritt, erhält dann das Nutzungsrecht an den Vermögensgegenständen. Auf diese Weise können wertvolle Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Fahrzeuge oder Maschinen aus dem Haftungsrisiko herausgenommen und somit geschützt werden.

5. Rechtsformwahl in drei Schritten

Idealerweise erfolgt die Rechtsformwahl in drei Schritten:

  1. Definition der Unternehmensziele in der Gründungsphase (3 bis 5 Jahre);
  2. Vorauswahl der Rechtsformen anhand von Ausschlußkriterien;
  3. Entscheidung für die Rechtsform, die am besten geeignet ist, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

Abschließend kann man die gewählte Rechtsform gegebenenfalls noch an die individuellen Bedürfnisse anpassen.

a) Unternehmensziele definieren

Wer sich mit einer Geschäftsidee erfolgreich selbständig machen möchte, benötigt eine klare Vorstellung von den Zielen, die er in den ersten drei bis fünf Jahren unternehmerisch erreichen will. Anschließend können die verfügbaren Rechtsformen daraufhin überprüft werden, ob sich mit ihnen die gesteckten Ziele erreichen lassen, und welche Kompromisse im Zweifelsfall einzugehen sind. Solange die Unternehmensziele nicht vollständig definiert sind, ist es nahezu unmöglich, eine Entscheidung über die richtige Rechtsform zu treffen.

Beispiel: Wer sich ohne weitere Partner alleine selbständig machen will und seine Geschäftsidee in den ersten drei bis fünf Jahren komplett nach den eigenen Vorstellungen entwickeln möchte, ist mit einem Einzelunternehmen sehr gut bedient. Eine GmbH wäre eine denkbare Alternative, aber mit Nachteilen hinsichtlich der Kosten bei der Gründung, im laufenden Betrieb und bei Beendigung verbunden.

b) Vorauswahl der Rechtsformen anhand von Ausschlußkriterien

Eine erste Vorselektion der verfügbaren Rechtsformen lässt sich anhand einer Übersicht über die wichtigsten Rechtsformen schon in einem frühen Stadium der Vorbereitung treffen. So ist es in vielen Fällen offensichtlich, dass eine Existenzgründung mit einer Kapitalgesellschaft sinnvoll zu realisieren ist, da eine Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen zwingend erforderlich ist. An dieser Stelle geht es also darum, K.O. Kriterien zu definieren, die zum sofortigen Ausschluss bestimmter Rechtsformen führen.

Ferner wird das Wahlrecht der Existenzgründer durch einige gesetzliche Vorschriften eingeschränkt. Darunter fallen auch die Einschränkungen, die sich aus der Zahl der Gründer ergeben.

Eine erste Vorauswahl aus dem Katalog der Rechtsformen kann man bereits in einem frühen Stadium der Vorbereitung anhand einer Übersicht über die wichtigsten Rechtsformen treffen. In vielen Fällen ist es offensichtlich, dass eine GmbH sinnvoll ist, da eine Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen zwingend erforderlich ist. Mit Hilfe sogenannter K.O.-Kriterien lassen sich so bestimmte Rechtsformen leicht ausschließen.

c) Entscheidung für die ideale Rechtsform

Abschließend erfolgt die Entscheidung für die am besten geeignete Rechtsform, verbunden mit einer Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, soweit dieser im Falle einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft notwendig ist.

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