Mit der Abberufung eines Geschäftsführers entziehen die Gesellschafter einer GmbH dem betroffenen Geschäftsführer die gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechte und Kompetenzen. Die Abberufung ist somit der entgegengesetzte Akt zur Bestellung, durch die dem Geschäftsführer seine organschaftliche Stellung verliehen wird. Das GmbH-Gesetz…