Das Bundessozialgericht bestätigte mit Urteil vom 19.10.2021 in drei Fällen die Sozialversicherungspflicht der Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind. Ausschlaggebendes Kriterium für die Bejahung der Sozialversicherungspflicht war die Eingliederung der Ärzte während…