Ausbildungskosten für die Erstausbildung können nach aktuell geltendem Recht nur als Sonderausgaben und gedeckelt auf EUR 6.000,00 steuerlich abgesetzt werden, sofern die Kosten nicht im Rahmen eines bezahlten Ausbildungsdienstverhältnis entstehen.
Rechtsschutz im Steuerrecht
Rechtsschutz im Steuerrecht wird in meiner Kanzlei zunehmend öfter nachgefragt. Dies sind zum einen Streitigkeiten mit dem Finanzamt wegen fehlerhaften oder rechtswidrigen Steuerbescheiden, aber auch Streitigkeiten mit Steuerberatern wegen deren Rechnungen.