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Mini-GmbH

UG haftungsbeschränkt (Mini-GmbH)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) steht in der aktuellen Ausgabe des Bayerischen AnwaltBriefs im Focus und in der Kritik. Auch in meiner Praixs häufen sich die Anfragen der Mandanten und Existenzgründer, ob die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als sog. Mini-GmbH die richtige Rechtsform für den Beginn der Sebständigkeit oder das schon vorhandene Unternehmen ist.

Geschäftsführergehalt bei GmbH und UG

Das Geschäftsführer-Gehalt der GmbH zählt beim Geschäftsführer grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und muss dementsprechend im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage N erklärt werden. Bei der GmbH oder UG (Mini-GmbH) zählt das Geschäftsführer-Gehalt grundsätzlich zu den abziehbaren Betriebsausgaben, ebenso wie die Löhne und Gehälter anderer Mitarbeiter. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, um dem Thema „Verdeckte Gewinnausschüttung“ aus dem Weg zu gehen.