Das deutsche Arbeitsrecht kennt neben dem klassischen Arbeitsverhältnis in Vollzeit einige besondere Arbeitsverhältnisse, von denen das Probearbeitsverhältnis, das befristete Arbeitsverhältnis, der Berufsausbildungsvertrag und das Leiharbeitsverhältnis am häufigsten zu sehen sind.
Aufhebungsvertrag statt Kündigung des Arbeitsverhältnis
Der Aufhebungsvertrag ist eine beliebte Alternative, um ein Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter einvernehmlich zu beenden, um einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Der Aufhebungsvertrag hat gegenüber der Kündigung allerdings für beide Seiten Vor- und Nachteile, die man kennen sollte.
Arbeitszeit gem. Arbeitszeitgesetz
Die rechtlichen Grundlagen zur tägliche Arbeitszeit werden in Deutschland im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die Festlegung der Arbeitszeit gem. Arbeitszeitgesetz im Einzelnen erfolgt jedoch in den meisten Fällen durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder durch individuelle Regelung im Arbeitsvertrag.