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Aufhebungsvertrag statt Kündigung des Arbeitsverhältnis

Der Aufhebungsvertrag ist eine beliebte Alternative, um ein Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter einvernehmlich zu beenden, um einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Der Aufhebungsvertrag hat gegenüber der Kündigung allerdings für beide Seiten Vor- und Nachteile, die man kennen sollte.

Inhalt:

  1. Schriftform des Aufhebungsvertrages
  2. Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag
  3. Vorteile gegenüber der Kündigung
  4. Nachteile gegenüber der Kündigung
  5. Inhalt eines Auf­he­bungs­ver­trages (Check­lis­te)
  6. Muster Aufhebungsvertrag

1. Schriftform des Aufhebungsvertrages

Der Aufhebungsvertrag ist Ausfluss der Vertragsfreiheit in Deutschland, die es jedermann erlaubt, sowohl den Abschluss als auch den Vertragspartner und den Inhalt eines Vertrages grundsätzlich frei und autonom zu bestimmen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses anstelle der Kündigung wird auch von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt.

Nach §§ 125, 126 BGB ist jedoch die Schriftform einzuhalten, die gem. § 623 BGB bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten ist. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn die Urkunde von beiden Vertragsbeteiligten un­ter­schrieben wird.

2. Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist vom Abwicklungsvertrag abzugrenzen. Während der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung beendet, regeln die Vertragspartner im Abwicklungsvertrag nur die Rechtsfolgen einer arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beim Abwicklungsvertrag gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer also davon aus, dass bereits eine wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt und diesbezüglich nur die Rechtsfolgen zu regeln sind.

3. Vorteile gegenüber der Kündigung

Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung eines Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt einig, bietet der Aufhebungsvertrag für beide Seiten einige Vorteile.

Für den Arbeitgeber besteht hohe Rechtssicherheit, dass ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Gleichzeitig bestimmen die Vertragsbeteiligten, welche Rechtsfolgen damit verbunden sind. Kündigungsschutzregelungen finden bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses keine Anwendung. Eine arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist dagegen regelmäßig mit der Unsicherheit belastet, ob die Kündigung wirksam ist oder ob ggf. eine Abfindung zu zahlen ist.

Auch der Arbeitnehmer kann ein Interesse an einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages haben, wenn er z.B. einen neuen Arbeitsplatz mit besseren Konditionen gefunden hat und über den Vertragsbeginn so rasch wie möglich Rechtssicherheit haben will. Darüber hinaus besteht bei Unternehmen oft die Bereitschaft zu einer höheren Abfindung, wenn der Mitarbeiter mit der Aufhebung einverstanden ist.

4. Nachteile gegenüber der Kündigung

Für den Arbeitnehmer besteht der wesentliche Nachteil des Aufhebungsvertrages darin, dass hiermit grundsätzlich eine Sperrzeit gem. § 144 i.V.m. 159 Abs.1 Nr. 1 SGB III verbunden ist, währenddessen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

5. Inhalt und Check­lis­te zum Aufhebungsvertrag

Zunächst ist zu entscheiden, ob es sich um einen Vertrag zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder um einen Abwicklungsvertrag handelt (zur Abgrenzung). Inhaltlich sollten in einem Aufhebungsvertrag die folgenden Punkte geregelt werden:

  • Stichtag, zu dem das Arbeitsverhältnis endet;
  • Höhe und Fälligkeit einer Abfindung;
  • Regelungen hinsichtlich anteiliges Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Provisionen oder Tantiemen;
  • Gewährung von Resturlaub oder Urlaubsabgeltung;
  • Zeugnisnote (besser noch ein vollständiges Arbeitszeugnis als Anlage zum Aufhebungsvertrag);
  • Verschwiegenheitsverpflichtung;
  • Herausgabe von Firmeneigentum und besonderen Unterlagen oder Daten;
  • Rückgabe eines Dienstwagens;
  • Klarstellung, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers oder aus betriebsbedingten Gründen beendet wird;
  • Ausgleichsklausel;
  • Regelung bzw. Verzicht bzgl. Aufklärung über die Rechtswirkungen und Rechtsfolgen.

6. Muster eines Aufhebungsvertrages

Ohne rechtliche Beratung oder Beistand durch einen Rechtsanwalt sollte man zumindest ein professionelles Muster eines Aufhebungsvertrages benutzen.

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