Menü

Checkliste zum Internetauftritt

Die nachfolgende Checkliste zum Internetauftritt eines Unternehmers oder Freiberuflers enthält die 10 wichtigsten Aufgaben und Regeln im Zusammenhang mit der Erstellung und Pflege einer Website oder eines Online-Shops. Zweifellos lässt sich mittlerweile Geld verdienen im Internet. Wer sich geschickt anstellt, kann auch schon sehr viel Geld verdienen. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum, in dem keine gesetzlichen Regeln zu beachten wären. In den letzten Jahren haben Gesetzgebung und Rechtsprechung sogar unzählige neue Regeln entwickelt oder bestehende modifiziert bzw. erweitert. Es ist ein Sammelsurium von Verordnungen, Gesetzen und Regeln, mit denen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäfte im Internet definiert werden. Die EU-Verordnung zum Datenschutz (DSGVO) enthält umfangreiche Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten beim Aufruf einer Website.

Inhalt:

  1. Der Internetauftritt zum Geld verdienen
  2. Hosting – Anbieter und Tarife vergleichen
  3. Domain-Check
  4. Inhalte erstellen mit Content-Management-System
  5. Anbieterkennzeichnung (Impressum)
  6. Informationspflichten vor und nach Vertragsabschluß
  7. Widerrufsrecht und Rückgaberecht
  8. Preisangaben gem. Preisangabenverordnung
  9. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  10. Datenschutz und Datenschutzerklärung

1. Der Internetauftritt zum Geld verdienen

Geld im Internet zu verdienen ist gar nicht zu schwer. Hierbei müssen jedoch einige Dinge beachtet werden. Der offensichtlichste Weg ist natürlich der Online-Shop, mit dem man Produkte via Internet – mit oder ohne ein lokales Geschäft – verkauft. Doch auch das Verkaufen nicht Ihr Ding ist, können Sie mit der eigenen Website Geld verdienen.

Neben den Produkten oder Dienstleistungen, die ein Unternehmer oder Freiberufler anbietet, gibt es noch ein paar weitere Wege, im Internet Geld zu verdienen:

  • Adsense Anzeigen – also das Platzieren von Werbeanzeigen auf Ihrer Webseite.
  • Andere Werbeformate – zum Beispiel Werbung im Text oder in Artikeln.
  • Partnerprogramme – Provisionen für verkaufte Produkte oder Dienstleistungen mittels Banner oder Links auf der eigenen Webseite.

Da das Internetrecht aber viele Einschränkungen für Werbung im Internet vorsieht, sollten Sie sich zu diesem Thema von Experten beraten lassen oder sich zumindest sehr genau informieren. Sonst kann es am Ende teuer werden.

Wer diese Rahmenbedingungen des sog. Internetsrechts nicht beachtet, kann enorme finanzielle Nachteile erleiden, die den Verdienst eines Jahres schnell auffressen können. Daher ist es wichtig, sich laufend über neue Entwicklungen und Anforderungen zu unterrichten, da rechtliche Rahmenbedingungen im Internet zwingend zu beachten sind und Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

2. Hosting – Anbieter und Tarife vergleichen

Zuerst wird ein zuverlässiger Hoster gesucht, damit Ihre Daten sicher lagern und Sie einen Ansprechpartner haben, wenn man etwas mit der Seite nicht funktioniert. Außerdem sorgt ein guter Hoster auch dafür, dass Ihre Webseite schnell geladen wird – das ist heutzutage aus zwei Gründen besonders wichtig: Zum einen wird die Aufmerksamkeitsspanne immer kürzer – wenn eine Webseite länger als zwei Sekunden lädt, klicken die meisten Leute schon wo anders hin, zum anderen achten auch Suchmaschinen bei der Auswahl Ihrer Ergebnisse auf die Ladezeiten. Zwei Beispiele für zuverlässige Hoster sind Alfahosting oder HostEurope, mit denen ich gute Erfahrungen gemacht habe.

3. Die perfekte Domain zum Internetauftritt

Dann kommt auch schon die Entscheidung hinsichtlich der Domain der Website. Hier zahlt es sich aus, wenn der Name einzigartig ist, denn dann ist die Chance auf die passende Web-URL natürlich größer.

Da zu jeder Website und jedem Online-Shop ein einprägsamer und passender Domain-Name gehört, ist die Auswahl einer SEO-freundlichen sowie rechtlich einwandfreien Domain-Bezeichnung von unschätzbarer Bedeutung. Unter rechtlichen Gesichtspunkten sind in erster Linie Namensrechte und Markenrechte Dritter zu beachten, um nicht später Schiffbruch zu erleiden. Eine unter SEO-Aspekten perfekte Domain berücksichtigt vor allem die geographische Ausrichtung des Angebots und enthält die wesentlichen „keywords“, also die wesentlichen Schlüsselbegriffe der Website oder des Online-Shops.

4. Inhalte erstellen mit Content-Management-System

Ist die Entscheidung hinsichtlich der Domain gefallen und die Website registriert, dann geht es auch schon direkt an die Inhalte, ohne die ein Internetauftritt wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Damit man die Inhalte möglichst einfach erstellen und verwalten kann, empfiehlt sich die Nutzung eines CMS (Content Management Systems). Das ist sozusagen das Programm, das aus Texten und Bildern die Homepage sowie die einzelnen Webseiten des Internetauftritts erstellt. Mit ein wenig Einarbeitung und Übung lassen sich die Inhalte sehr bequem und einfach erstellen, ändern und erweitern. Das am weitesten verbreitete CMS ist WordPress, das auch auf dieser Website zum Einsatz kommt. Und obwohl es diverse kostenpflichtige Erweiterungen gibt, ist die Basisversion zunächst völlig ausreichend, um problemlos eine vollständige und professionelle Website aufzubauen.

Sind die Inhalte vorhanden, dann geht es um die übersichtliche Gliederung der Website. Hierzu gibt es bestimmte vorgefertigte Design-Vorlagen (in WordPress heißen sie Themes), aus denen man sich das passende auswählen kann. Je nachdem ob Sie mehr Bilder oder Texte zeigen, ob Sie eine reine Info-Webseite oder einen Blog betreiben, kann das Design der Website an die Bedürfnisse angepasst werden.

5. Internetauftritt nicht ohne Anbieterkennzeichnung (Impressum)

Betreiber geschäftsmäßiger Internetseiten müssen gem. § 5 TMG (Telemediengesetz) zum Schutz der Verbraucher eine leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennzeichnung (Impressum) bereithalten.

Achtung: Eine Internetseite wird schon geschäftsmäßig betrieben, wenn Adsense-Anzeigen geschalten werden. Die Pflicht zur Bereithaltung einer Anbieterkennzeichnung betrifft somit nahezu jede Website.

Die Pflicht zur Veröffentlichung der Anbieterkennzeichnung bezweckt, dass Handelsunternehmen die im traditionellen Geschäftsverkehr seit langem geltenden Pflichten hinsichtlich der Angaben auf Geschäftsbriefen auch im elektronischen Geschäftsverkehr einhalten.

Verbraucher sollen mittels der Anbieterkennzeichnung schnell und einfach in der Lage sein, Anbieter geschäftsmäßiger Leistungen auf ihre Seriosität und Rechtsform zu überprüfen, bevor sie deren Dienste in Anspruch nehmen oder Produkte kaufen. Ferner dient die Anbieterkennzeichnung auch Unternehmen, um erforderliche Informationen über Konkurrenten zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht zu erlangen.

6. Informationspflichten vor und nach Vertragsabschluss

Verkäufer müssen dem Kunden technisch ermöglichen, bestimmte gesetzlich vorgegebene Informationen bereits vor Vertragsabschluss abrufen zu können. In der Regel geschieht dies durch einen Link „Kundeninformationen“.

7. Widerrufsrecht und Rückgaberecht

Bei bestimmten Vertriebsarten (insbesondere bei Haustürgeschäften und Versandhandel über das Internet) und bestimmten Vertragstypen müssen Unternehmer ihre Kunden über deren Widerrufsrecht belehren, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann.

Die Frist zum Widerruf beträgt grundsätzlich zwei Wochen, beginnt jedoch nicht, bevor über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt wurde. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.

Das Bundesministerium der Justiz stellt Muster für eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht für den eigenen Internetauftritt online zur Verfügung.

8. Preisangaben gem. Preisangabenverordnung

Bei den Preisangaben für Produkte im Internet ist insbesondere § 1 Abs. 2 Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten.

Dort heißt es, dass „grundsätzlich alle Preise als Bruttopreise anzugeben sind“, also inklusive aller Preisbestandteile, insbesondere der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sonstige Preisbestandteile können darüber hinaus Transport- und Bereitstellungskosten sein, aber auch die Kosten für zwingend erforderliche Leistungen Dritter.

In der Regel erfolgt die Darstellung der Produkte mit den entsprechenden Bruttopreisen inklusive der geltenden Umsatzsteuer mit dem Hinweis „zzgl. Versandkosten“ sowie einem Link auf die diesbezüglichen Informationen zu den Versandkosten.

9. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann wirksam in den Vertrag einbezogen, wenn sie dem Verbraucher vor Vertragsabschluss deutlich kenntlich gemacht werden mit dem Hinweis, dass der Unternehmer seine Allgemeien Geschäftsbedingungen in den Vertragsabschluss einbeziehen will. 

In der Regel geschieht dies durch Bereitstellung der entsprechenden Formulare. Im Internet arbeiten Unternehmen mit einem Kontrollkästchen mit Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das der Kunde anklicken muss, um den Bestellvorgang abschließen zu können.

Die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Verbraucher bedarf auch übers Internet einer soliden Vertragsgrundlage, die man mit Hilfe Allgemeiner Geschäftsbedingungen einfach und rechtssicher regeln kann. Gerade Betreiber eines Online-Shops brauchen eindeutige Regelungen für den Handel mit den Kunden. Die Besonderheiten des elektronischen Handels im Internet und die speziellen gesetzlichen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, greift man am besten von Anfang an auf professionelle Vorlagen, idealerweise auf spezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Online-Shop.

10. Datenschutz und Datenschutzerklärung

Datenschutz ist wichtig und wird vom Gesetzgeber immer detailierter geregelt. Der Umgang mit kundenbezogenen Daten ist sensibel und sollte auch im Rahmen des Internetauftritts sorgfältig betrieben werden.

Seit 01.03.2008 ist jeder Betreiber einer Website verpflichtet, den Besuchern eine Datenschutzerklärung zu präsentieren, die ebenso wie die Anbieterkennzeichnung leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. In der Datenschutzerklärung müssen die Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren Verarbeitung in allgemein verständlicher Form zu Beginn des Nutzungsvorgangs unterrichtet werden.

Bei Missachtung des Datenschutzes zugunsten der Verbraucher drohen bis zu 50.000,– Euro Bußgeld. Ein Muster einer Datenschutzerklärung kann man sich für den eigenen Internetauftritt bei Formblitz kostengünstig besorgen.

Checkliste zum Internetauftritt
Tagged on: