Die Einnahmenüberschußrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung im Steuerrecht, die insbesondere für selbständige Freiberufler sowie kleine gewebliche Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 600.000 Euro und nicht mehr als 60.000 Euro Gewinn zulässig…