Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, in der nach dem Tod eines Menschen verbindlich festgestellt wird, wer und mit welchem Anteil zu den Erben gehört und ggf. welchen Verfügungsbeschränkungen der oder die Erben unterliegen.
Rechtsanwalt, Steuerberatung, GmbH, Existenzgründung
Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, in der nach dem Tod eines Menschen verbindlich festgestellt wird, wer und mit welchem Anteil zu den Erben gehört und ggf. welchen Verfügungsbeschränkungen der oder die Erben unterliegen.