Menü

Gesamtvertretung

Grundsatz der Gesamtvertretung

Das GmbH-Gesetz (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) bestimmt in § 35 Abs. 2 S. 1 GmbH den Grundsatz der Gesamtvertretung der Geschäftsführer. Dieser Grundsatz besagt, dass bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer diese gemeinsam handeln müssen, um die Gesellschaft wirksam…