Die Abfindung im Gesellschaftsrecht ist der Ausgleich dafür, dass ein ausscheidender Gesellschafter seinen Anteil an der Gesellschaft verliert. Die Höhe der Abfindung bestimmt sich nach dem wirklichen Wert des Gesellschaftsanteils, der bei fehlender Einigkeit über den Unternehmenswert durch einen Sachverständigen…