Der Erwerb einer Immobilie im Wege des Kaufs und andere Rechtsvorgänge zur Übertragung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks unterliegen nach § 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) der Grunderwerbsteuer.
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Der Erwerb einer Immobilie im Wege des Kaufs und andere Rechtsvorgänge zur Übertragung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks unterliegen nach § 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) der Grunderwerbsteuer.