Unter einer Kleinstkapitalgesellschaft versteht man eine kleine Kapitalgesellschaft, die an den Stichtagen der Jahresabschlüsse von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die in § 267a Abs. 1 HGB genannten Schwellenwerte nicht überschritten hat.
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Unter einer Kleinstkapitalgesellschaft versteht man eine kleine Kapitalgesellschaft, die an den Stichtagen der Jahresabschlüsse von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die in § 267a Abs. 1 HGB genannten Schwellenwerte nicht überschritten hat.