Unter einer Kleinstkapitalgesellschaft versteht man eine kleine Kapitalgesellschaft, die an den Stichtagen der Jahresabschlüsse von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die in § 267a Abs. 1 HGB genannten Schwellenwerte nicht überschritten hat.
Gründungsexperte, Steuerberatung, GmbH-Spezial, Umwandlung
Unter einer Kleinstkapitalgesellschaft versteht man eine kleine Kapitalgesellschaft, die an den Stichtagen der Jahresabschlüsse von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die in § 267a Abs. 1 HGB genannten Schwellenwerte nicht überschritten hat.