Die Übertragung einer selbst bewohnten Immobilie (Familienheim) unter Nießbrauchtsvorbehalt kann sich für den Schenker als Steuerfalle entpuppen, wenn die Steuerbefreiung des Schenkers für den früheren Erwerb des Familienheims (oder eines Anteils an der Immobilie) dadurch rückwirkend wegfällt. Genau so hat…