Seit 2007 müssen Kaufleute einige Pflichtangaben in ihre Geschäftsbriefe aufnehmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Dies betrifft vor allem im Handelsregister eingetragene Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere die GmbH oder GmbH & Co. KG. Als Geschäftsbriefe gelten auch E-Mails, Faxschreiben, Postkarten, Angebote…