Mit einer gesetzliche Neuregelung hat der Gesetzgeber die Abzugsmöglichkeit von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Wirkung ab 01.01.2013 deutlich eingeschränkt.
Abziehbare Scheidungskosten
Die Abziehbarkeit der Scheidungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung spielt in der Praxis eine erhebliche Rolle, da ungefähr jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird und eine Scheidung in der Regel mit erheblichen Kosten für Rechtsanwälte und das Familiengericht verbunden ist.