Gemäß § 4a GmbHG ist der Sitz der GmbH im Gesellschaftsvertrag verbindlich festzulegen. Nach dieser Regelung kann der Satzungssitz der Gesellschaft grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands frei gewählt und verlegt werden. Er entscheidet darüber, beim welchem Registergericht die GmbH im Handelsregister…