Eine überraschende und erfreuliche Nachricht aus dem BMF-Schreiben zu Kryptowährungen lautet: Staking und Lending von virtuellen Währungen führen nicht zur Verlängerung der Haltefrist i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG. Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen: Gewinne aus…