Die Gründung einer GmbH ist gem. § 1 GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck möglich, wobei der Unternehmensgegenstand der GmbH häufig dem Gesellschaftszweck entspricht, aber nicht zwingend gleichbedeutend sein muss. Die Unterscheidung zwischen Zweck und Unternehmensgegenstand der GmbH ist insbesondere…