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Vollstreckung

Vorläufiger Rechtsschutz im Steuerrecht

Vorläufiger Rechtsschutz im Steuerrecht ist nur auf gesonderten Antrag möglich, z.B. zur Vermeidung der Vollstreckung eines rechtswidrigen Steuerbescheids während des Einspruchsverfahrens. Im Steuerrecht haben Einspruch und Klage gegen einen rechtswidrigen Steuerbescheid keine auschiebende Wirkung. Die Vollstreckbarkeit des Steuerbescheids wird weder…