Ein gerichtliches Mahnverfahren gem. §§ 688 ff ZPO verschafft dem Gläubiger einer Geldforderung ohne Erhebung einer Klage schnell und günstig einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner. Ferner wird durch die Zustellung eines Mahnbescheids die Verjährung des Anspruchs gehemmt.