Beim Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Einspeisung von Solarstrom gegen entsprechende Vergütung handelt es sich um eine unternehmerische Betätigung, die den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegt.
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Beim Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Einspeisung von Solarstrom gegen entsprechende Vergütung handelt es sich um eine unternehmerische Betätigung, die den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegt.