Die Insolvenzantragspflicht gem. § 15a InsO ist ein zentrales Element des Insolvenzrechts in Deutschland, das insbesondere für Geschäftsführer von GmbHs und ähnlichen Gesellschaftsformen relevant ist. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Gesellschaften mit natürlichen Personen als persönlich haftende Gesellschafter besteht für…