Das nachfolgende Muster zeigt die rechtssichere Formulierung einer Fristsetzung bei Verzug eines Lieferanten oder Dienstleisters. Kommt ein Lieferant oder Dienstleister bei Ausführung eines Auftrages in Verzug, können dadurch Folgekosten entstehen. Richtig teuer kann es werden, wenn man dadurch selbst seine eigenen Lieferverpflichtungen nicht erfüllen kann. Daher ist es wichtig, den Lieferanten oder Dienstleister alsbald mit einem Schreiben eine Nachfrist zu setzen. Bei fortdauernder Verspätung und Nichtbeachtung der Nachfrist können Sie mit Rücktritt vom Vertrag drohen. Ist das Liefer- oder Leistungsdatum nicht eindeutig bestimmt, tritt der Verzug erst dann ein, wenn der Kunde die Lieferung oder Leistung schriftlich oder mündlich anmahnt und auf die möglichen Konsequenzen einer weiteren Verspätung hinweist. Dies geschieht in der Regel durch ein Schreiben mit der Aufforderung des Lieferanten Dienstleisters, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern.
Muster: Nachfrist bei Lieferverzug
Logo und/oder Unternehmensbezeichnung 1
Schokoladenhandel Müllermann e.K., Süße Str. 11, 12453 Bitterstadt2
Firma
Schokoladenmanufaktur Süß
Hauptstr. 10
37890 Kleindorf 3
Schokobach, den 20.10.2008
Unsere Bestellung vom 12.10.2019
Ihre Auftragsbestätigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12.10.2019 haben wir bei Ihnen 50 Stück „Vollmilch Nuss“ und 100 Stück „Zartbitter 70%“ bestellt. In Ihrer Auftragsbestätigung haben Sie als Liefertermin den 16.10.2019 angegeben. Inzwischen ist der zugesagte Liefertermin um 4 Tage überschritten und die bestellte Ware noch nicht eingetroffen. Inzwischen ist das Produkt bei mir nicht mehr vorrätig.
Ich fordere Sie hiermit zur sofortigen Lieferung der bestellten Waren auf und setze hiermit eine Nachfrist bis zum 24.10.2019. Sollte die Ware bis dahin nicht eintreffen, werde ich für den eingetretenen Schaden Ersatz verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Müllermann
4 Bankverbindung: Schokoladenbank, BLZ 123 456 00, Kto. 987 654 32
Ende des Geschäftsbriefs
Anmerkungen zum Muster
1. Eingetragene Kaufleute können anstatt ihres eigenen Namens einen Firmennamen mit Logo verwenden.
2. Das im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen tritt unter seinem Firmennamen auf, wie er im Handelsregister angegeben ist. Der Firmenzusatz „eingetragener Kaufmann“ oder „e.K.“ ist ebenfalls hier anzugeben.
3. Die Angabe einer Telefon- und Faxnummer ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das gleiche gilt für die E-Mail Adresse.
4. Die Angabe der Bankverbindung auf allen Geschäftsbriefen ist nicht verpflichtend und reine Geschmackssache. Viele Unternehmer geben die Bankverbindung zum Schutz vor Missbrauch nicht mehr auf den Geschäftsbriefen an.
Weitere Muster
- Fristsetzung bei Verzug einer Lieferung oder Dienstleistung
- Nachfristsetzung Lieferverzug
- Rücktritt vom Kaufvertrag wegen verzögerter Lieferung
- Aufforderung zur Nachbesserung einer Dienstleistung
- Letzte Aufforderung zur Nachbesserung einer Dienstleistung