
In einigen Fällen kann es zweckmäßig sein, Beschlüsse der Gesellschafter im schriftlichen Verfahren ohne physische Zusammenkunft im Rahmen einer Versammlung zu fassen. Diese Form der Beschlussfassung ist zulässig, wenn alle Gesellschafter einem Beschluss zustimmen oder mit dem schriftlichen Verfahren einverstanden…