Die abhängige Beschäftigung eines Mitarbeiters in einem Betrieb im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB führt zur Versicherungspflicht dieser Person in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung.
Rechtsanwalt, Steuerberatung, GmbH, Existenzgründung
Die abhängige Beschäftigung eines Mitarbeiters in einem Betrieb im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB führt zur Versicherungspflicht dieser Person in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung.