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Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland seit dem 01.01.2009 der Kapitalertragsteuer (KapESt), die als Quellensteuer grundsätzlich vom Schuldner der Kapitalerträge oder von der auszahlenden Stelle für Rechnung des Empfängers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Im Privatbereich handelt es…