Die klassische Steuerberatung selbständiger Unternehmer und Freiberufler ist neben der Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen im Gesellschaftsrecht und Erbrecht das Kerngeschäft meiner Kanzlei. Die angebotenen Leistungen decken die typischen Bereiche einer Steuerkanzlei wie Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen ab. Hierbei orientiere ich mich stets an den Bedürfnissen, Interessen und Wünschen meiner Mandanten.
Inhalt:
- Steuerkanzlei für kleine und mittlere Unternehmen und selbständige Freiberufler
- Steuerberatung für Eigentümer vermieteter Immobilien
- Typische Leistungen einer Steuerkanzlei
- Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen
- Steuerberatung für Eigentümer vermieteter Immobilien
- Rechtsschutz im Steuerrecht
- Abrechnung nach StBVV und Vergütungsvereinbarung

Steuerkanzlei für kleine und mittlere Unternehmen und selbständige Freiberufler
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1998 habe ich mich auf die Beratung selbständiger Freiberufler sowie kleiner und mittlerer Unternehmen im Steuer- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Als Inhaber einer Steuerkanzlei im Süden von München fokussiert sich die tägliche Arbeit auf die Steuerberatung und die damit verbundenen Tätigkeiten wie Buchführung, Jahresabschluss und Erstellung von Steuererklärungen. Einige Mandanten berate und betreue ich schon seit ihrer Existenzgründung. Ein großer Teil davon agiert in der Rechtsform der GmbH oder Mini-GmbH.
Im Sinne einer modernen Steuerkanzlei setze ich bei allen Tätigkeiten für meine Mandanten auf professionelle Software der Agenda GmbH in Rosenheim (vergleichbar mit DATEV). Bei vielen Unternehmen erfolgt die Buchhaltung mit dem Agenda-Service BankOnline schon weitgehend papierlos und automatisiert, was bei den Unternehmen Kosten senkt und mir mehr Zeit für die Beratung der Mandanten verschafft.
Typische Leistungen einer Steuerkanzlei
Die nachfolgenden typischen Leistungen einer Steuerkanzlei gehören zu meinem Kerngeschäft, wobei sich der Auftragsumfang stets nach den Wünschen und dem Bedarf meiner Mandanten richtet:
- Laufende Buchhaltung (mit Umsatzsteuervoranmeldungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen);
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitgeber;
- Gewinnermittlung für kleine Unternehmen und selbständige Freiberufler mittels Einnahmen-Überschußrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG und Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen;
- Jahresabschluß für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang);
- Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen (Gesonderte und einheitliche Feststellung, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer);
- Erstellung der Einkommensteuererklärung (mit Anlagen V).
Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen
Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen gehören zu den laufenden Pflichten meiner Mandanten. Sie bilden die Grundlage für viele unternehmerische Entscheidungen.
Finanzbuchhaltung
Im Rahmen der Buchhaltung biete ich insbesondere folgende Leistungen an:
- Einrichtung der Finanzbuchhaltung und möglichst automatisierte Erfassung der Buchungen über Bankkonten und Kasse;
- Anlagenbuchhaltung;
- Erstellung und fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie der Zusammenfassenden Meldungen;
- Monatliche oder vierteljährliche betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Jahresabschluss und Steuererklärungen
Die Erstellung der Jahresabschlüsse für Unternehmen mit den betrieblichen Steuererklärungen im Rahmen der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ist heutzutage ohne den Einsatz professioneller Software wohl kaum noch vorstellbar. Die Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung sind hier schon sehr weit fortgeschritten, auch bei der Übermittlung von Daten an das Finanzamt.
Steuerberatung für Eigentümer vermieteter Immobilien
Neben selbständigen Freiberuflern sowie kleinen und mittleren Unternehmen berate und betreue ich auch Eigentümer vermieteter Immobilien mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hier geht es neben der Erstellung der Einkommensteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen Vermietung und Verpachtung (Anlagen V) vor allem um die strategische Steuerberatung und Steuervermeidung in Verbindung mit der Vermietung von Immobilien.
Rechtsschutz im Steuerrecht
Im Rahmen des Rechtsschutzes im Steuerrecht übernehme ich für meine Mandanten nach entsprechender Prüfung der Erfolgsaussichten auch die Einlegung von Rechtsmitteln gegen fehlerhafte oder rechtswidrige Steuerbescheide, insbesondere im Wege des Einspruchsverfahrens.
Abrechnung nach StBVV und Vergütungsvereinbarung
Die vorgenannten Leistungen werden in der Regel nach den Vorschriften der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) abgerechnet. Bei besonderen Anlässen treffe ich mit meinen Mandanten auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung.
Bei Interesse können Sie gerne hier mit mir Kontakt aufnehmen und ein unverbindliches Angebot einholen:
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