Aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland gibt es trotz des Typenzwangs im Gesellschaftsrecht sehr unterschiedliche GmbH-Formen, wobei allen voran die Mehr-Personen-GmbH, Ein-Mann-GmbH, Komplementär-GmbH, gemeinnützige GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) zu nennen sind.