Aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland gibt es trotz des Typenzwangs im Gesellschaftsrecht sehr unterschiedliche GmbH-Formen, wobei allen voran die Mehr-Personen-GmbH, Ein-Mann-GmbH, Komplementär-GmbH, gemeinnützige GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) zu nennen sind.
Vertragsfreiheit
In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der es jedermann erlaubt, sowohl den Abschluss als auch den Vertragspartner und den Inhalt eines Vertrages grundsätzlich frei und autonom zu bestimmen. Beschränkungen und Grenzen der Vertragsfreiheit ergeben sich im wesentlichen aus Vorschriften…
Vertragsfreiheit und Typenzwang im Gesellschaftsrecht
Vertragsfreiheit und Typenzwang gehören zu den wesentlichen Prinzipien des Gesellschaftsrechts in Deutschland. Während der Grundsatz der Vertragsfreiheit es jedermann erlaubt, innerhalb der gesetzlichen Vorschriften den Vertragspartner und -inhalt frei zu bestimmen, wird diese Freiheit durch den sog. Typenzwang beschränkt.