
Udo Schwerd, Rechtsanwalt, München
Mein Name ist Udo Schwerd. Als selbständiger Rechtsanwalt im Süden von München bin ich Mitglied der Rechtsanwaltskammer für München und Oberbayern. Seit Gründung meiner Kanzlei bin ich auf die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen im Steuer- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Im Vordergrund meiner Arbeit steht mehr die Streitvermeidung und weniger die Konfliktlösung. Typische Mandanten sind Existenzgründer, Einzelunternehmer sowie Personen- und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt). Der Umgang mit meinen Mandanten ist stets persönlich, direkt und immer lösungsorientiert.
Udo Schwerd, Rechtsanwalt, München
Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht tätig, in den ersten Jahren mit eigener Kanzlei in Rottach-Egern am Tegernsee. Aktuell befindet sich meine Kanzlei in der Kistlerhofstr. 119 in 81379 München-Obersendling im Süden der Landeshauptstadt Bayerns. Zu den umliegenden Stadtteilen und Gemeinden gehören:
- Sendling,
- Giesing,
- Thalkirchen,
- Solln und
- Pullach an der Isar.
Angesichts der ursprünglichen Gründung meiner Kanzlei in Rottach-Egern habe ich auch eine starke Verbindung zu den Gemeinden rund um den Tegernsee, insbesondere zu den Gemeinden
- Rottach-Egern,
- Bad Wiessee und
- Gmund.
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt habe ich mich auf Steuerrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und die Steuerberatung kleiner und mittlerer Unternehmen spezialisiert, um eine kompetente und effektive Beratung zu gewährleisten.
Rechts- und Steuerberatung
An erster Stelle meiner Tätigkeitsschwerpunkte steht das Steuerrecht sowie die umfassende und individuelle Steuerberatung kleiner und mittlerer Unternehmen. Neben den klassischen Tätigkeitsfeldern einer Steuerkanzlei kann ich auch die Erstellung oder Gestaltung von Verträgen anbieten.
Die Struktur meiner Mandanten umfasst insbesondere folgende Gruppen:
- Existenzgründer bei der Unternehmensgründung und beim Eintritt in die Selbständigkeit.
- Kleinunternehmer in gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten.
- Selbständige Freiberufler und Künstler.
- Kleine und mittlere Unternehmen in den Rechtsformen Einzelunternehmen, GbR oder KG.
- Kapitalgesellschaften, vor allem in den Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG.
- Vermögende Privatleute mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
Die Beratung meiner Mandanten stützt sich auf moderne EDV und professionelle Software, die laufend aktualisiert wird. Einsprüche gegen Steuerbescheide gehören leider auch zum Tagesgeschäft, wobei folgende Vorüberlegungen stets zu beachten sind.
Existenzgründung und Service rund um die GmbH
Nachfolgend sind typische Sachverhalte aufgelistet, bei denen ich Mandanten über die Grenzen Bayerns hinweg auch bundesweit berate und vertrete:
- Telefonische Erstberatung vor und während einer Unternehmensgründung (Wahl der richtigen Rechtsform, Form und Aufbau eines Businessplans, Vermeidung der Scheinselbständigkeit);
- Erstellung, Änderung und Optimierung von Gesellschaftsverträgen (GbR, KG, GmbH & Co. KG);
- GmbH-Gründung und Anfertigung der hierzu notwendigen Verträge (GmbH-Satzung und Geschäftsführervertrag);
- Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH;
- Prüfung der Sozialversicherungspflicht beschäftigter Gesellschafter-Geschäftsführer in der GmbH (und ggf. Gestaltung der entsprechenden Verträge);
- Statusfeststellungsverfahren für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (incl. Prüfung und Gestaltung der vertraglichen Vereinbarungen);
- Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung mittels GmbH-Gründung;
- Gesellschaftervereinbarung zum Zwecke der Aufnahme von Investoren (Venture-Capital);
- Unternehmenskauf und -verkauf, insbesondere steuerliche Beurteilung und Beratung bei Erwerb oder Verkauf einer GmbH-Beteiligung;
- Liquidation der GmbH;
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer.
Gerade bei der Beratung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sind umfassende Kenntnisse im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Sozialversicherungsrecht unerlässlich. Ferner müssen meist unterschiedliche Interessen der Gesellschafter und Geschäftsführer berücksichtigt und im Rahmen von Kompromissen ausgeglichen werden.
Erbrecht und Gestaltung der Vermögensnachfolge
Ergänzend zu den oben genannten Themen bin ich auch im Erbrecht tätig, insbesondere bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge durch lebzeitige Schenkung oder Verfügung von Todes (z.B. mittels Testament). Exemplarisch sind hier die folgenden Fälle zu nennen:
- Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge;
- Ehegattentestament, Unternehmertestament, Behindertentestament;
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften;
- Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Gerade bei der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge ist es von großer Bedeutung, dass der beratende Rechtsanwalt sowohl im Erbrecht als auch im Steuerrecht ausreichende Kenntnisse besitzt.
ooperationen mit anderen Rechtsanwälten
Kooperationen mit anderen fachlich spezialisierten Rechtsanwälten ermöglichen auch in anderen Rechtsgebieten eine schnelle Antwort auf einzelne Rechtsfragen, insbesondere im Mietrecht und Baurecht.
Kontakt
Mit dem nachfolgenden Formular können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen kurz schildern: