Ein Umzug von einem Haushalt in einen anderen reißt meist eine ordentliche Lücke in das Haushaltsbudget einer Familie. Umso wichtiger ist es, über die Möglichkeiten Bescheid zu wissen, wie und unter welchen Voraussetzungen man die Umzugskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten steuermindernd abziehen kann.

Als selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in München bin ich Mitglied der Rechtsanwaltskammer für München und Oberbayern. Meine Kanzlei ist geprägt von einer individuellen Rechts- und Steuerberatung meiner Mandanten.

Als Rechtsanwalt sehe ich meine Hauptaufgabe auch stets in der streitvermeidenden und gestaltenden Rechtsberatung, sowohl im Rahmen der Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen als auch bei der Betreuung vermögender Privatleute.

Meine Kanzlei ist focussiert auf die individuelle Steuerberatung meiner Mandanten, die alle klassischen Bereiche einer Steuerkanzlei abdeckt und sich stets an den Bedürfnissen der Mandanten orientiert.
Mit dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16.02.2001 (LPartG) hat der Gesetzgeber in Deutschland erstmals einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft weitgehend einer Ehe gleichstellt. Es folgte eine Fortentwicklung des Gesetzes durch die Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH.
Ein Umzug von einem Haushalt in einen anderen reißt meist eine ordentliche Lücke in das Haushaltsbudget einer Familie. Umso wichtiger ist es, über die Möglichkeiten Bescheid zu wissen, wie und unter welchen Voraussetzungen man die Umzugskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten steuermindernd abziehen kann.
Existenzgründer stehen zumeist immer vor den gleichen rechtlichen Fragen, die sich rund um die Themen Rechtsform, Firmierung, Formalitäten bei der Gründung und steuerliche Fragen drehen. Nicht zuletzt ist auch das Risiko der persönlichen Haftung häufig ein Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist. Diese Themen möchte ich hier im Laufe der
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) steht in der aktuellen Ausgabe des Bayerischen AnwaltBriefs im Focus und in der Kritik. Auch in meiner Praixs häufen sich die Anfragen der Mandanten und Existenzgründer, ob die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als sog. Mini-GmbH die richtige Rechtsform für den Beginn der Sebständigkeit oder das schon vorhandene Unternehmen ist.