Vorfragen bei Existenzgründung

28. Mai 2010 – 14:53

Existenzgründer stehen zumeist immer vor den gleichen rechtlichen Fragen, die sich rund um die Themen Rechtsform, Firmierung, Formalitäten bei der Gründung und steuerliche Fragen drehen. Nicht zuletzt ist auch das Risiko der persönlichen Haftung häufig ein Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist. Diese Themen möchte ich hier im Laufe der Zeit mit einzelnen Beiträgen näher beleuchten, wobei ich heute mit einigen Vorfragen bei der Existenzgründung beginnen möchte.

Vorfragen zur Existenzgründung

Der Erfolg eines Existenzgründers ist entscheidend abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und Eigenschaften der Person, die hinter dem Unternehmen steht. Hierbei ist nicht so entscheidend, ob der- oder diejenige gesegnet ist mit kreativen Gedanken oder sachlichem Verstand. Viel wichtiger für den Erfolg ist die Fähigkeit, stets vor der Konkurrenz die wesentlichen und richtigen Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört, neue Entwicklungen und Trends früher zu erkennen, im eigenen Unternehmen zu integrieren und schließlich zum Erfolg zu führen. Nichts desto trotz gibt es einige Eigenschaften, die einen guten Unternehmer auszeichen und sich wie folgt umschreiben lassen:

  • Gutes „Gespür“ für Geschäftschancen,
  • Stabile Persönlichkeit,
  • Überdurchschnittliche Tatkraft und
  • Unbedingter Wille zum Erfolg.

Das Thema der Haftung und Insolvenz interessiert zwar die wenigsten Existenzgründer, weil man zu Beginn nicht an das Ende denken will. Niemand beschäftigt sich gerne mit der Möglichkeit, dass das neu gegründete Unternehmen nicht wie geplant läuft. Nichts desto trotz sollten sich (auch) Existenzgründer mit dem Risiko einer persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens sowie mit der Gefahr einer etwaigen Insolvenz beschäftigen.

Gerade neu gegründete Unternehmen betrifft das Risiko einer Insolvenz aus verschiedenen Gründen besonders stark. Am häufigsten sind die folgenden Ursachen verantwortlich für eine unvorhergesehene Unternehmenskrise:

  • (schleppende) Zahlungsweise der Kunden bis hin zum
  • Forderungsausfall,
  • unzureichendes Eigenkapital,
  • Schwierigkeiten bei der Finanzierung mittels Kredit.

Sehr häufig haben Existenzgründer mit vielen neuen Kunden zu tun, die sie noch nicht kennen und denen Sie zu Beginn der Geschäftsbeziehung zu viel Vertrauen entgegenbringen. Jeder muss hier seine eigenen Erfahrungen sammeln, doch wer (wie ich) seine erste Forderung gegenüber einer Aktiengesellschaft wegen deren Insolvenz abschreiben muss, macht sich die entsprechenden Gedanken und trifft zukünftig notwendige Vorkehrungen. Die meisten Existenzgründer haben ohnehin mit mangelndem Eigenkapital zu kämpfen, so dass die geringen finanziellen Rücklagen in der Regel nicht ausreichen, um einen Forderungsausfall zu kompensieren. Besonders hart trifft das Branchen mit Materialeinsatz und Personalbedarf zur Abwicklung eines Auftrags oder einer Bestellung. Gerade Existenzgründer sind daher gut beraten, sich von Anfang an mit Sicherungsmöglichkeiten gegen einen Forderungsausfall zu beschäftigen. Das können beispielsweise Vorschußzahlungen, Abschlagszahlungen, Ausfallversicherungen oder Factoring sein.

Es soll ja auch Existenzgründer bzw. Unternehmer geben, die neben ihrem “unternehmerischen” Leben noch ein Privatleben führen und beispielsweise verheiratet sind und Kinder haben ;-) . Diese sollten von Anfang an darauf achten, geschäftliches Vermögen und Privatvermögen strikt und sauber zu trennen. Dazu gehört auch, sich Gedanken zu machen über den richtigen Güterstand der Ehe. Wird vor oder nach Eheschließung keine vertragliche Änderung des Güterstands vereinbart, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand kann den Unternehmer im Falle einer Scheidung in existientielle Probleme bringen, da der Wert des Unternehmens im Falle eines Zugewinnausgleichs nicht entsprechend “versilbert” werden kann. Eine geschickte Alternative ist hier die modifizierte Zugewinngemeinschaft, die den Wert des Unternehmens bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung entweder völlig ausschließt oder von Anfang an regelt.

Viele Existenzgründer denken nur daran, ein neues Unternehmen zu gründen. Dabei gibt es auch sehr interessante Alternativen zur Neugründung wie beispielsweise den

  • Unternehmenskauf oder die
  • Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen.

Auch das Thema Franchise sollte für angehende Existenzgründer zumindest ein Thema sein, mit dem sie sich beschäftigt haben. Beim Franchise stellt ein Franchise-Geber einem Franchise-Nehmer ein erprobtes und in der Praxis bewährtes Geschäftskonzept zur Verfügung, das Letzterer gegen Bezahlung eines Entgelts nutzen darf. Neben dem Recht zur Nutzung des Geschäftskonzept incl. der damit verbundenen Rechte ist auch die Vermittlung des notwendigen Fachwissens ein wichtiger Bestandteil, der nicht zu unterschätzen ist. Insbesondere im Bereich System-Gastronomie gibt es etliche postive und bewährte Konzepte, die eine echte Alternative zur Neugründung sind. Franchise-Ideen gibt es heute in nahezu jeder Branche und werden in einschlägigen Portalen vorgestellt.


Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand bei Ledigen

25. Mai 2010 – 20:34

Die Feststellung eines eigenen Hausstands bei Ledigen ist oft mit Problemen und Nachfragen seitens des Finanzamts verbunden, während sich der eigene Hausstand bei Verheirateten in der Regel  aus dem Wohnsitz der Familie ergibt. Nachdem ich den Begriff “Doppelte Haushaltsführung im Einkommensteuerrecht” geklärt habe, geht es heute um das Problemfeld “Eigener Hausstand bei Ledigen”.


Outsourcing von Büroservice und Datenverarbeitung

21. April 2010 – 23:48

Der Trend zum Outsourcing ist bei immer mehr deutschen Unternehmen zu beobachten und erfasst inzwischen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Kosten- und Leistungsdruck wird durch die Konkurrenz aus dem Ausland immer deutlicher sichtbar und führt eben dazu, dass sich deutsche Unternehmen immer stärker auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Administrative Aufgaben wie Telefon, Büroservice und Datenverarbeitung werden an externe Dienstleister vergeben. Doch welche Vorteile und Nachteile können sich durch Outsourcing ergeben und welche Risiken sind beim Outsourcing zu berücksichtigen?


Geschäftsführer-Gehalt bei GmbH und UG

5. März 2010 – 21:57

Das Geschäftsführer-Gehalt der GmbH zählt beim Geschäftsführer zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit und muss dementsprechend im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage N erklärt werden. Bei der GmbH oder UG (Mini-GmbH) zählt das Geschäftsführer-Gehalt grundsätzlich zu den abziehbaren Betriebsausgaben, ebenso wie die Löhne und Gehälter anderer Mitarbeiter. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, um dem Thema “Verdeckte Gewinnausschüttung” aus dem Weg zu gehen. 


Bewirtungskosten in der Gewinnermittlung

12. Februar 2010 – 14:12

Bewirtungskosten eines Unternehmers bei Einladung von Geschäftspartner und anderen Personen sind in Höhe von 70% als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie durch den Betrieb veranlasst und angemessen sind. Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitnehmern sind dagegen in voller Höhe abziehbar. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist in beiden Fällen zu 100% als Vorsteuer abziehbar. Das alles gilt jedoch nur, wenn gewisse formelle Anforderungen erfüllt werden, was in der Praxis leider sehr häufig übersehen wird. Das Finanzamt freut sich bei der Betriebsprüfung.


Die Erbrechtsreform im Überblick

18. Januar 2010 – 20:49

Das Erbrecht gilt seit jeher als schwieriges und unübersichtliches Terrain für Rechtsanwälte und Berater, die sich nicht gerade als Fachanwalt für Erbrecht jeden Tag mit dieser Materie beschäftigen. Die zum 01.01.2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform ist in diesem Zusammenhang weniger geeignet, um die rechtlichen Unsicherheiten im Erbfall auszuschließen. Im Gegenteil, sie vergrößert bei Nichtkenntnis der geänderten Vorschriften die Haftungsgefahren. Nachfolgender Überblick soll daher grundrißartig darüber informieren, welche Bereiche von der Erbrechtsreform betroffen waren und was sich geändert hat. Eine intensive Auseinandersetzung mit den neuen Vorschriften kann er jedoch nicht ersetzen.


Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag geklärt

1. Juli 2009 – 20:51

Eine wesentliche Neuerung infolge der Unternehmenssteuerreform 2008 war die Neugestaltung der bisherigen Ansparrücklage mittels des neuen Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 1 bis 4 EStG. Der neue Investitionsabzugsbetrag kann erstmals im Wirtschaftsjahr 2007 für Investitionen gebildet werden, die für Wirtschaftsjahre ab 2008 geplant sind (§ 52 Abs. 23 EStG). Im Mai 2009 hat das Bundesfinanzministerium ein umfangreiches BMF- Schreiben zur Klärung vieler Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag veröffentlicht, das ich hier in den wesentlichen Zügen vorstellen möchte.


Steuern sparen und doppelte Haushaltsführung

1. Juli 2009 – 00:03

Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer doppelten Haushaltsführung waren in den vergangenen Jahren Gegenstand dutzender Streitigkeiten vor den Finanzgerichten, die teilweise bis zum Bundesfinanzhof getrieben wurden. Dadurch haben sich in den vergangenen Jahren und Monaten einige sehr interessante höchstrichterliche Urteile zur doppelten Haushaltsführung ergeben. Aus diesem Anlass möchte ich die Rechlage zur doppelten Haushaltsführung an dieser Stelle umfassend darstellen.


Erlass der Kirchensteuer auf Abfindung beantragen

30. Juni 2009 – 22:39

Die Wirtschaftskrise und ihre Folgen auf den Arbeitsmarkt sind in aller Munde. Viele der Entlassungen vollziehen sich jedoch in aller Stille und unbeobachtet von der Presse und der Allgemeinheit. Nicht jedes Unternehmen steht derart im Blickpunkt wie Opel, Karstadt oder Quelle. Für die Betroffenen einer Kündigung des Arbeitsvertrags ist es oft existentiell notwendig, eine Abfindung soweit wie möglich von Steuern zu befreien. Während die Lohnsteuer auf die Abfindung nur durch besondere steuerliche Gestaltungen modifziert werden kann, ist das bei der Kirchensteuer anders. Hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen und die Möglichkeit eines Erlassantrags zu kennen.


GmbH 2.0 - Die Unternehmergesellschaft

6. Juni 2009 – 20:53

Anlässlich meines neusten Internetprojekt zur neuen Rechtsform Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) habe ich mich ausführlich mit dieser neuen Form der GmbH beschäftigt. Ganz nach dem Motto Weiterentwicklung habe ich die Webseite GmbH 2.0 - Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) benannt.

GmbH 2.0 - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Auch dieses Logo hat Uwe Schindler von der Agentur sf-mediadesign nach meinen Wünschen entwickelt und perfekt umgesetzt.

Ich halte die neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die auch schon als Mini-GmbH bezeichnet wird, nach anfänglicher Skepsis für eine sehr interessante Alternative zur GmbH. Angesichts der vollwertigen Haftungsbeschränkung ist die Unternehmergesellschaft sehr interessant für Existenzgründer, die sich mit ihrem Unternehmen überdurchschnittlichen Haftungsrisiken aussetzen. Aber auch aus anderen Gründen ist die Unternehmergesellschaft sehr spannend, insbesondere angesichts der Unternehmenssteuerreform 2008, die zu einer deutlichen Steuerentlastung der Kapitalgesellschaften geführt hat.