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Statusfeststellung in der Familien-GmbH

Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen in einer Familien-GmbH haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung der Rechtsprechung des BSG in seinen Urteilen vom 29.08.2012 – B 12 KR 25/10 R (USK 2012-145) und B 12 R 14/10 R (USK 2012-182) angeschlossen, wonach die familiäre Verbundenheit oder Rücksichtnahme grundsätzlich nicht geeignet ist, die Rechtsmacht, wie sie sich nach dem Gesellschaftsrecht ergibt, gänzlich zu negieren. Darüber hinaus kann die sich aus dem Gesellschaftsvertrag der GmbH ergebende Rechtsmacht auch außerhalb einer Familien-GmbH nicht durch „Fiktionen“ beseitigt werden, die aus den tatsächlichen Umständen hergeleitet werden (zum Beispiel vermeintlich faktisches freies Schalten und Walten). Die Anlage 3 des gemeinsamen Rundschreibens zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen vom 13.04.2010 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von

  • Gesellschafter-Geschäftsführern,
  • Fremdgeschäftsführern und
  • mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH sowie
  • Geschäftsführern einer Familien-GmbH

wurde daher im Sinne der neueren Rechtsprechung überarbeitet (vgl. Punkt 2 der Niederschrift über die vorgenannte Besprechung).

Fortan gelten für die Beurteilung der Versicherungspflicht der genannten Personen die gleichen Grundsätze, die auch allgemein für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt maßgebend sind, jedoch unter Berücksichtigung der besonderen Regelungen des GmbH-Gesetzes. Die familiäre Verbundheit oder Rücksichtnahme in einer Familien-GmbH ist jedoch grundsätzlich nicht mehr geeignet, die Rechtsmacht auf Basis des Gesellschaftsvertrages der GmbH gänzlich zu negieren.

Anlagen:

Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zum Thema „Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Angehörigen in der Familien-GmbH (pdf);

Anlage 3 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern, mitarbeiten Gesellschaftern einer GmbH sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH (pdf)

Statusfeststellung in der Familien-GmbH