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Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter erscheinen entweder als materielle Sachgüter oder als immaterielle Dienstleistungen und dienen der unmittelbaren Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Man kann materielle Wirtschaftsgüter weiter in Konsum- oder Produktionsgüter unterteilen, wobei nochmals ein Unterschied besteht zwischen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern. Immaterielle Wirtschaftsgüter in Form von Dienstleistungen gibt es ebenfalls als Dienstleistungen für den Konsum und für die Produktion.

Eigenschaften der Wirtschaftsgüter

Man kann Wirtschaftsgüter nach folgenden Eigenschaften charakterisieren:

  • Nützlichkeit,
  • Verfügbarkeit,
  • Übertragbarkeit und
  • Knappheit.

Für die Qualifizierung als Wirtschaftsgut muss ein Sachgut oder eine Dienstleistung eine derartige Nützlichkeit besitzen, dass diese einen bestimmten Preis rechtfertigt. Ob und inwieweit dies der Fall ist, kann an unterschiedlichen Orten oder in unterschiedlichem Zusammenhang durchaus unterschiedlich sein.

Sachgüter erlangen im Wirtschaftsprozess erst dann Bedeutung, wenn sie verfügbar und gegen Bezahlung auf einen anderen übertragbar sind. Dementsprechend ist neben der Verfügbarkeit auch die Übertragbarkeit entscheidend, um etwas im wirtschaftlichen Sinne als Wirtschaftsgut zu definieren.

Während freie Güter unbegrenzt verfügbar sind, handelt es sich bei Wirtschaftsgütern um knappe Güter, mit denen vernünftig und effektiv zu wirtschaften ist. Umso größer die menschlichen Bedürfnisse (= Nachfrage) und desto knapper die hierfür geeigneten Wirtschaftsgüter (= Angebot), desto höher steigt der Preis. Daher ist das Wirtschaften nach dem ökonomischen Prinzip sinnvoll, wonach mit möglichst geringem Einsatz ein möglichst großer Erfolg angestrebt wird.

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