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Das Ende des Bankgeheimnis

Das faktische Ende des Bankgeheimnis ist beschlossene Sache. Kapitalerträge im Ausland lassen sich in Zukunft nicht mehr geheimhalten und die letzten Schritte zum „gläsernen Bürger“ sind schon abgesteckt.

Internationaler Druck führt zum Ende des Bankgeheimnis

Während bei der „richtigen“ Besteuerung globaler Konzerne noch große Lücken und Löcher bestehen, rückt das Ziel des „gläsernen Bürgers“ innerhalb der EU in greifbare Nähe, um nicht zu sagen, das Ende des Bankgeheimnis ist schon beschlossene Sache. Selbst die größten Verfechter des Bankgeheimnis wie die Schweiz und Österreich müssen sich dem internationalen Druck beugen. Gleich auf drei Ebenen geht es dem internationalen Kapitalanleger an den Kragen, wenn er in der Vergangenheit Kapitalerträge im Ausland nicht versteuert hat:

  • Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen durch Einführung eines neuen OECD-Standards,
  • Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie u.a. auf Dividenden, Veräußerungsgewinne und andere Einkünfte auf einem Finanzkonto sowie Kontoguthaben,
  • Erweiterung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie auf Österreich und Luxemburg sowie u.a. auf zinsähnliche Erträge aus klassischen Lebensversicherungen im Ausland, aus allen Arten von Investmentfonds und Erträge aus neuartigen Finanzkonstruktionen.

Die Zeit sog. Steueroasen wie z.B. die Schweiz, Guernsey, Jersey oder Cayman Islands ist bald vorbei. Der Austausch von steuerlich relevanten Informationen und das Netz an Kontrollmitteilungen wird zunehmend engmaschiger, so dass ohne immensen Beratungsaufwand kaum noch möglich sein wird, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland zu verheimlichen.

Abkommen über den automatischen Austausch von Kontodaten

51 Staaten haben am 29.10.2014 in Berlin ein Abkommen über den automatischen Austausch von Kontodaten unterzeichnet und sich darin verpflichtet, sich einmal im Jahr gegenseitig automatisch über alle Arten von Kapitalerträgen zu informieren, die Bürger mit Wohnsitz im anderen Staat erzielen. Dies soll nach einem neuen globalen OECD-Standard erfolgen. Unter den Ländern befinden sich auch Staaten, die sich bislang eher als sog. Steueroasen bzw. exotische Reiseziele einen Namen gemacht haben, z.B. Guernsey, Jersey, Cayman Islands. Auch die Schweiz, Österreich und Singapur wollen ab 2018 folgen. Zum 31.12.2015 sollen erstmals alle Kontnn erfasst werden, wobei der erste Informationsaustausch diesbezüglich im September 2017 erfolgen soll. Insoweit besteht nächstes Jahr noch die Möglichkeit, seine Finanzen bzw. Konten im Ausland zu bereinigen.

EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU

Im Rahmen der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vom 15.02.2011 versenden die EU-Mitgliedstaaten ab 01.01.2015 erstmals Kontrollmitteilungen zu folgenden Einkünftekategorien:

  • Arbeitslöhne,
  • Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen,
  • Lebensversicherungen,
  • Renten und Pensionen sowie
  • Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.

Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wurde bereits auf der Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen am 15. Februar 2011 angenommen und im Amtsblatt vom 11. März 2011 veröffentlicht (Richtlinie 2011/16/EU des Rates und Pressemitteilung). Am 14.10.2014 haben sich die EU-Finanzminister in Luxemburg schon auf eine Erweiterung dieser EU-Amtshilferichtlinie i.S.d. Verlängerung der Liste und der Einführung des o.g. OECD-Standards geeinigt. Die Liste soll u.a. erweitert werden auf

  • Dividenden,
  • Veräußerungsgewinne
  • Kapitalerträge und
  • Kontoguthaben.

Die Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie soll bereits bis 2017 in nationales Recht umgesetzt werden, wobei die Kontrollmitteilungen schon Daten aus dem Jahr 2016 beinhalten werden. Österreich folgt ab 2018.

EU-Zinsrichtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen

Die dritte Ebene ist die Erweiterung der EU-Zinsrichtlinie 2003/48/EG über die Besteuerung von Zinserträgen vom 3.6.2003, auf deren Grundlage seit 2005 automatische Kontrollmitteilungen über Zinserträge versendet werden, sofern es sich um ein Anleger mit Wohnsitz im EU-Ausland handelt. Nur Österreich und Luxemburg beteiligten sich bislang nicht. Mit der neuen EU-Zinsrichtlinie 2014/48/EU sollen künftig deutlich mehr Kapitalerträge gemeldet werden und die Ausnahmeregelung für Österreich und Luxemburg fällt weg. Die neue Richtlinie soll bis zum 01.01.2016 in nationales Recht umgesetzt sein, so dass ab dem 01.01.2017 die erweiterten Kontrollmitteilungen Anwendung finden.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass internationale Kapitalanleger mit Schwarzkonten im Nicht-EU-Ausland, Österreich oder Luxemburg das nächste Jahr noch nutzen können, ihre Finanzanlagen zu ordnen, ggf. i.V.m. einer strafbefreienden Selbstanzeige.

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