Das sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung dient der Feststellung, ob jemand seine Tätigkeit für einen Auftraggeber selbständig oder im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausübt. Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin zuständig. Geprüft wird…
Grundsätze zur Sozialversicherungspflicht
Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat mit einem engmaschigen System der sozialen Absicherung der Bürger in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Insbesondere Arbeitgeber und Unternehmen mit freien Mitarbeitern müssen sich mit den unterschiedlichsten Regelungen und Grundsätzen zur Sozialversicherungspflicht auseinandersetzen. Der…
Erweiterte Haftung des Auftraggebers bei Scheinselbständigkeit
Die erweiterte Haftung des Auftraggebers bei Scheinselbständigkeit kann für diese eine existenzielle Größenordnung annehmen. Angesichts dessen sind Unternehmen gut beraten, die Verhältnisse bei dauerhaft oder stets wiederkehrend beschäftigten Mitarbeitern kontinuierlich zu überprüfen. Eine Beurteilung sollte durch eine neutrale und fachkundige…
BSG-Urteile zur Sozialversicherungspflicht der GmbH-Geschäftsführer
In einer Reihe von Urteilen zur Sozialversicherungspflicht der GmbH-Geschäftsführer hat das Bundessozialgericht (BSG) beginnend in 2012 die bisherige, recht ungenaue Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung grundlegend präzisiert. Betroffen sind vor allem Geschäftsführer in einer Familiengesellschaft ohne Beteiligung…
Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in den Jahren 2012 und 2015 neue und klare Grundsätze zur Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH geschaffen. Betroffen sind vor allem GmbHs mit mehreren Gesellschaftern und sog. Familien-GmbHs, bei denen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer verwandtschaftliche Beziehungen…
Geschäftsführergehalt bei GmbH und UG
Das Geschäftsführer-Gehalt der GmbH zählt beim Geschäftsführer grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und muss dementsprechend im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage N erklärt werden. Bei der GmbH oder UG (Mini-GmbH) zählt das Geschäftsführer-Gehalt grundsätzlich zu den abziehbaren Betriebsausgaben, ebenso wie die Löhne und Gehälter anderer Mitarbeiter. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, um dem Thema „Verdeckte Gewinnausschüttung“ aus dem Weg zu gehen.