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Statusfeststellung

Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers in einer Holdingkonstruktion

Die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers gehört inzwischen standardmäßig zum Gegenstand der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. In meiner Kanzlei habe ich häufig mit Fällen zu tun, in denen es um die Einordnung und Gestaltung der Sozialversicherungspflicht der geschäftsführenden Gesellschafter…

Scheinselbständigkeit im Dreierverhältnis: UG, Geschäftsführer und GmbH

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Das Bundessozialgericht (BSG) muss nun eine langjährige offene Frage zur Scheinselbständigkeit des Geschäftsführers einer UG haftungsbeschränkt im Verhältnis zu einer anderen GmbH als Auftraggeber beantworten. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Position des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer UG haftungsbeschränkt eine Beschäftigung…

Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung dient dazu, den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Auftragnehmers verbindlich zu klären. Im Ergebnis soll geklärt werden, ob jemand eine Tätigkeit für den Auftraggeber selbständig oder im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausübt. Für die Durchführung eines…

BSG-Urteile zur Sozialversicherungspflicht der GmbH-Geschäftsführer

In einer Reihe von Urteilen zur Sozialversicherungspflicht der GmbH-Geschäftsführer hat das Bundessozialgericht (BSG) beginnend in 2012 die bisherige, recht ungenaue Rechtsprechung  zur Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung grundlegend präzisiert. Betroffen sind vor allem Geschäftsführer in einer Familiengesellschaft ohne Beteiligung…

Geschäftsführergehalt bei GmbH und UG

Das Geschäftsführer-Gehalt der GmbH zählt beim Geschäftsführer grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und muss dementsprechend im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage N erklärt werden. Bei der GmbH oder UG (Mini-GmbH) zählt das Geschäftsführer-Gehalt grundsätzlich zu den abziehbaren Betriebsausgaben, ebenso wie die Löhne und Gehälter anderer Mitarbeiter. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, um dem Thema „Verdeckte Gewinnausschüttung“ aus dem Weg zu gehen.