Ausbildungskosten für die Erstausbildung können nach aktuell geltendem Recht nur als Sonderausgaben und gedeckelt auf EUR 6.000,00 steuerlich abgesetzt werden, sofern die Kosten nicht im Rahmen eines bezahlten Ausbildungsdienstverhältnis entstehen.
Gründungsexperte, Steuerberatung, GmbH-Spezial, Umwandlung
Ausbildungskosten für die Erstausbildung können nach aktuell geltendem Recht nur als Sonderausgaben und gedeckelt auf EUR 6.000,00 steuerlich abgesetzt werden, sofern die Kosten nicht im Rahmen eines bezahlten Ausbildungsdienstverhältnis entstehen.