Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks kann die Grunderwerbsteuer auch für die späteren Baukosten fällig werden, wenn die mit der Bebauung beauftragten Unternehmen im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages mit dem Grundstücksverkäufer personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich eng verbunden waren oder aufgrund…