Durch das Jahressteuergesetz 2010 vom 08.12.2010 wurde die sogenannte Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 UStG auf Gebäudereinigungsunternehmen erweitert, die von einem anderen Unternehmen Gebäudereinigungsleistungen in Rechung gestellt bekommen. Da das Jahressteuergesetz 2010 erst am 13.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde…