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Fördermittel für Existenzgründer (Zuschüsse)

In Deutschland gibt es unzählige Förderprogramme und Fördermittel für Existenzgründer, von denen auch einige als Zuschüsse gewährt werden. Die meisten sind zweckgebunden oder an besondere Voraussetzungen geknüpft. Existenzgründer müssen mittels Businessplan nachweisen, daß die Selbständigkeit auf Dauer angelegt ist und Aussicht auf Erfolg hat. Anbieter und Programme für Fördermittel sind ständig in Bewegung. Infolgedessen kann auch dieser Beitrag keinen Anspruch auf ständige Aktualität und Vollständigkeit erheben. Existenzgründer mit Finanzierungsbedarf sollten sich daher stets weitere aktuelle Informationen einholen.

Inhalt:

  1. Öffentliche Fördermittel
  2. Fördermittel für Existenzgründer
  3. Fördermittel für junge Unternehmer

1. Öffentliche Fördermittel

Öffentliche Fördermittel sind Finanzierungshilfen oder Bürgschaften europäischer Institutionen, des Bundes oder der Länder, die in erster Linie für Investitionen anlässlich einer Existenzgründung in Deutschland ausgezahlt werden. Die meisten davon sind zweckgebunden und an besondere Voraussetzungen geknüpft. Auf die Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch und in vielen Fällen erfolgt die Auszahlung als zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und tilungsfreier Zeit in den Anfangsjahren.

2. Fördermittel für Existenzgründer

Man kann die Fördermittel für Existenzgründer in

  • Zuschüsse,
  • Eigenkapitalhilfen,
  • Darlehen oder
  • Bürgschaften.

untergliedern. Existenzgründer können diese isoliert oder in Kombination beantragen.

a) Zuschüsse für Existenzgründer

Zuschüsse haben den Vorteil, daß die Empfänger die finanziellen Mittel nicht zurückzahlen müssen. Es gibt in Deutschland unzählige Arten von Zuschüssen für Existenzgründer und Unternehmen. Sie dienen meist zur Investitionsförderung oder Kostenersparnis. Auch Zuschüsse für ökologische Zwecke kann man finden.

b) Gründungszuschuß für Existenzgründer

Der Gründungszuschuß ist wohl die bekannteste Variante der Zuschüsse für Existenzgründer. Existenzgründer in Deutschland erhalten diesen zur fianziellen Unterstützung aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit. Inzwischen ist der Gründungszuschuß für Existenzgründer in das Ermessen der Bundesagentur für Arbeit gestellt. In jedem Fall ist eine Prüfung des Businessplans durch eine fachkundige Stelle erforderlich.

c) Eingliederungszuschuß

Arbeitgeber können zur Eingliederung förderungsbedürftiger Mitarbeiter einen Eingliederungszuschuß zum Arbeitsentgelt beantragen. Dieser soll die Minderleistung des Mitarbeiters wegen persönlicher Gründe ausgleichen (Eingliederungszuschuß). Förderhöhe (max. 50% des gezahlten Entgelts) und Förderdauer (max 12 Monate) richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Bei älteren, behinderten und schwerbehinderten Menschen ist auch eine höhere und längere Förderung möglich.

d) Beratungszuschuß für Existenzgründer

Der Beratungszuschuß soll Existenzgründer dazu animieren, eine Beratung besonders geschulter Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberater in Anspruch zu nehmen, um die typischen und häufigsten Fehler bei der Existenzgründung vermeiden. Förderfähig sind Beratungs- und Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, um die Erfolgsaussichten der Existenzgründung zu erhöhen und nachhaltig zu sichern. In diesem Stadium kann ein Existenzgründungsberater insbesondere helfen bei der Rechtsformwahl, insbesondere bei der Entscheidung zwischen dem Einzelunternehmer und der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt). Das Existenzgründungsportal des BMWi hat eine Übersicht mit den einzelnen Institutionen in den jeweiligen Bundesländern zusammengestellt, bei denen Existenzgründer ein Beratungszuschuß beantragen können.

3. Fördermittel für junge Unternehmer

Auch junge Unternehmen können bei der KfW Mittelstandsbank oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag auf einen Beratzungszuschuss stellen.

a) EXIST- Gründerstipendium

Studenten oder Absolventen einer Hochschule können beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Antrag auf ein EXIST-Gründerstipendium stellen. Der Antrag ist bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Studiums oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit möglich. Das EXIST-Programm richtet sich daher vor allem an Existenzgründer in akademischen Berufen nach Abschluß eines Hochschulstudiums. Es gewährt finanzielle Mittel für Lebensunterhalt und die soziale Absicherung sowie Sachmittel für Investitionen und Beratung. Die Einreichung eines Antrags auf ein EXIST- Gründerstipendium erfolgt über eine Hochschule oder ein Forschungsinstitut, wobei das Projekt von einem Professor betreut wird.

b) EXIST- Forschungstransfer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert auch neue Forschungsvorhaben in der Bio-, Medizin- und Umwelttechnik. Das Programm EXIST- Forschungstransfer fördert die besten Produktideen im Stadium der Entwicklungsarbeiten und während der Ausarbeitung des Businessplans. Anschließend können die jungen Unternehmer für die Wachstumsphase einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 150.000,00 beantragen. Professionelle Berater coachen die jungen Unternehmer begleitend.

Fördermittel für Existenzgründer (Zuschüsse)
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