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Sonderausgaben im Steuerrecht

Sonderausgaben sind private Ausgaben oder Kosten, die im Rahmen der Einkommensteuer vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden und somit das zu versteuernde Einkommen der Steuerpflichtigen mindern. Hierbei handelt es sich um solche Ausgaben oder Kosten, die weder den Betriebsausgaben noch den Werbungskosten zuzuordnen sind. Der Katalog der abziehbaren Sonderausgaben ist abschließend im Einkommensteuergesetz definiert, wobei im wesentlichen zwischen Vorsorgeaufwendungen und anderen Sonderausgaben zu unterscheiden ist.

Inhalt:

  1. Katalog der Sonderausgaben im Steuerrecht
  2. Vorsorgeaufwendungen
  3. Andere Sonderausgaben

1. Katalog der Sonderausgaben im Steuerrecht

Der Katalog der abziehbaren Sonderausgaben und die Höhe der Sonderausgabenpauschale ergibt sich aus den Regelungen in §§ 10 ff EStG. Zu unterscheiden ist zwischen Vorsorgeaufwendungen und anderen Sonderausgaben.

2. Vorsorgeaufwendungen

Die erste große Gruppe stellen die Vorsorgeaufwendungen dar, also Ausgaben für die Existenzsicherung und Altersvorsorge. Hierunter fallen insbesondere die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und andere private Versicherungen, die zur Existenzsicherung oder Altersvorsorge abgeschlossen wurden.

Es ist zwischen den folgenden Vorsorgeaufwendungen zu unterscheiden:

  • Aufwendungen für die Altersvorsorge, d.h. Beiträge zur Rentenversicherung und für private Rürup-Versicherungen;
  • Bezahlte Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung;
  • Beiträge zu anderen Versicherungen.

Zu den abziehbaren Beiträgen zu anderen Versicherungen gehören folgende Beiträge:

  • Arbeitslosenversicherung;
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung;
  • Unfallversicherung;
  • Haftpflichtversicherung;
  • Risikolebensversicherung;
  • Kapitallebensversicherung und Rentenversicherung;
  • Krankenversicherung, soweit es sich um Zusatzversicherungen über die Basiskrankenversicherung hinaus handelt.

Werden keine höheren Ausgaben zu anderen Versicherungen geltend gemacht, wird ein Sonderausgaben-Pauschbetrag berücksichtigt.

Daneben gibt es noch einen extra Sonderausgabenabzug für die staatlich geförderte private Altersvorsorge, die sog. Riester-Rente.

3. Andere Sonderausgaben im Steuerrecht

Zum Katalog der anderen Sonderausgaben im Steuerrecht gem. § 10c Satz 1 EStG gehören:

  • Unterhaltsleistungen an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten (Realsplitting);
  • Renten und dauernde Lasten (Versorgungsleistungen);
  • Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs;
  • Kirchensteuerzahlungen;
  • Kinderbetreuungskosten;
  • Ausbildungskosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium;
  • gezahlte Schulgelder für Privatschulen;
  • Spenden und begünstigte Mitgliedsbeiträge;
  • Zuwendungen an Stiftungen.

Je nach Art der Sonderausgaben sind die abziehbaren Beträge auf gesetzlich definierte Höchstbeträge gedeckelt.

Darüber hinaus gibt es private Aufwendungen, die zwar keine Sonderausgaben im vorstehenden Sinne sind, aber wie Sonderausgaben behandelt werden.

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