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Gewinnerzielungsabsicht bei Autoren

Hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht bei Autoren und Schriftstellern ist zu berücksichtigen, dass diese für ein Buch, Artikel oder Aufsätze bisweilen einige Vorarbeit leisten müssen und in diesem Zusammenhang auch finanzielle Ausgaben haben. Solange diesbezüglich eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist, muss das Finanzamt sie als Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Arbeit anerkennen.

Gewinnerzielungsabsicht bei Autoren und Schriftstellern

Wie ich schon in meinem Artikel zur Gewinnerzielungsabsicht beim Künstler ausgeführt habe, benötigen Künstler eine längere Anlaufzeit, um aus ihrer Tätigkeit positive Einkünfte zu erwirtschaften. Das gilt sinngemäß auch für Autoren und Schriftsteller.

Das FG Rheinland-Pfalz hat einem Autor in dem Urteil vom 18.09.2019 (Az. 3 K 2083/18) die Gewinnerzielungsabsicht jedoch abgesprochen, nachdem dieser über 17 Jahre recherchiert und dennoch kein nennenswertes Ergebnis vorlegen konnte. Die Ausgaben machte er in den Jahren 2011 bis 2016 als vorweggenommene Betriebsausgaben im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit geltend.

Aus meiner Sicht ist im vorliegenden Fall nicht nur die lange Dauer der Recherche auffallend, sondern auch das Thema des Buchs. Diesbezüglich plante der Autor ein Buch über die künstlerische Tätigkeit seines Vaters vor und nach dem 2. Weltkrieg.

Stukturelle Verluste bei Autoren und Schriftstellern

Das zuständige Finanzamt erkannte die Betriebsausgaben und die daraus entstandenen Verluste im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht an. Dem ist das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil erwartungsgemäß mit folgender Begründung gefolgt:

Bei der schriftstellerischen Tätigkeit fehlte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten von vornherein die Gewinnerzielungsabsicht. Daher sind diese klar dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Bei Autoren und Schriftstellern muss das Finanzamt berücksichtigen, dass positive Einkünfte vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit entstehen, sodass mehrjährige Anlaufverluste nicht ohne weiteres auf das Fehlen einer Einkunftserzielungsabsicht schließen lassen. Es muss jedoch zumindest erkennbar sein, dass die Ergebnisse der Recherche in einem wirtschaftlich verwertbaren Buch münden.

Urteil vom 18.09.2019 (Az. 3 K 2083/18), veröffentlicht am 13.11.2019

Sofern Autoren oder Schriftsteller über einen längeren Zeitraum an einem Buch arbeiten und die Ausgaben hierfür nicht aus bereits abgeschlossenen Projekten decken können, wird das Finanzamt regelmäßig das Thema der Gewinnerzielungsabsicht aufmachen.

Ab dem 3. Verlustjahr wird es dann von Jahr zu Jahr schwieriger, das Finanzamt von der Gewinnerzielungsabsicht zu überzeugen, insbesondere ohne konkrete Arbeitsergebnisse. Auch das geplante Thema und die voraussichtliche Verwertbarkeit in wirtschaftlicher Hinsicht spielen hierbei eine zentrale Rolle. Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass es sich um strukturelle Verluste handelt.

Gewinnerzielungsabsicht bei Autoren
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One thought on “Gewinnerzielungsabsicht bei Autoren

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich vermehrt lese, dass die Finanzbehörden die Gewinnerzielungsabsicht von Unternehmern aberkennen, würde mich interessieren, wie viele Unternehmen pro Jahr in Bayern und in gesamt Deutschland davon betroffen sind.

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