


Ein Kaufmann bzw. eine Kauffrau genießen besondere Rechte im Geschäftsleben, unterliegen aber auch weitergehenden Pflichten. Die Kaufmannseigenschaft wird im HGB definiert, wobei es mehrere Formen der Kaufleute gibt. Zu unterscheiden ist zwischen Ist-Kaufmann, Muss- und Kann-Kaufmann sowie Formkaufmann.