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Dividenden aus Aktien richtig versteuern

Dividenden aus Aktien im Privatvermögen sind seit 2009 in voller Höhe steuerpflichtig, aber die Einkommensteuer hierauf wird grundsätzlich in Form der abgeltenden Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % erhoben (Abgeltungssteuer). Dies gilt auch für sonstige Bezüge aus Aktien und Genußrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liqzudationserlös der Aktiengesellschaft verbunden ist.

Inhalt:

  1. Dividenden aus Aktien
  2. Kapitalerträge aus einer wesentlichen Beteiligung
  3. Aktien im Betriebsvermögen
  4. Dividenden ausländischer Aktien
  5. Stockdividenden (Aktien anstelle Barausschüttung)
  6. Spin-Off Dividenden
Das ewige Spiel mit den Aktien an der Börse

1. Dividenden aus Aktien

Dividenden aus Aktien im Privatvermögen unterliegen seit 2009 der Abgeltungssteuer, selbst wenn sie vor 2009 erworben wurden § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Werbungskosten im Zusammenhang mit den Dividenden sind grundsätzlich nicht abzugsfähig.

Gehören die Aktien zu einem Betriebsvermögen, kommt das Teileinkünfteverfahren gem. § Nr. 3 40c EStG zur Anwendung. Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten im Zusammenhang mit den Dividenden sind zu 60 % abzugsfähig.

Falls eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder UG haftungsbeschränkt Inhaberin der Aktien ist und mit mindestens 15% am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt ist, bleiben die Dividenden bei der Ermittlung des Einkommens dieser GmbH außer Ansatz. Allerdings gelten 5 % der Dividenden als nicht abziehbare Betriebsausgaben, so dass diese im Ergebnis mit 1,5 % (30% von 5%) zu versteuern sind. Anders ist dies bei Veräußerungsgewinnen, die unabhängig von der Quote der Beteiligung an der Aktiengesellschaft in gleicher Weise steuerbegünstigt sind.

2. Kapitalerträge aus einer wesentlichen Beteiligung

Hält der Inhaber der Aktien mindestens 1 % des Grundkapitals der Aktiengesellschaft, spricht man von einer wesentlichen Beteiligung. Auch in diesem Fall unterliegen die Dividenden aus Aktien im Privatvermögen seit 2009 grundsätzlich der Abgeltungssteuer.

Allerdings besteht gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG die Option zum Teileinkünfteverfahren, wenn man zumindest mit 25 % am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt ist oder zumindest mit 1 % am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt und beruflich für diese tätig ist. In diesem Fall werden die Dividenden aus den Aktien nur zu 60 % als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem individuellen Steuersatz versteuert, wobei die Werbungskosten zu 60 % abziehbar sind.

3. Dividenden aus Aktien im Betriebsvermögen

Für Kapitalerträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen gelten andere Regeln wie für private Investoren oder Anleger. Wurden die Beteiligungen ab 01.01.2009 erworben, ist das Teileinkünfteverfahren anwendbar.

In diesem Fall sind 60 % der Dividenden steuerpflichtig, während der andere Teil (40 %) steuerfrei bleibt. Im Gegenzug sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung und Verwaltung der Aktien zu 60 % als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar. Die Dividenden sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern (§ 3 Nr. 40 i.V.m. 20 Abs. 8 EStG).

Beispiel zur Besteuerung von Dividenden aus Aktien im Betriebsvermögen:

Anton Huber hat 500 VW-Aktien gekauft, die er im Betriebsvermögens seines Einzelunternehmens hält. Er hat die Aktien mittels Bankkredit in Höhe von EUR 50.000,00 finanziert. In 2021 sind Zinsen in Höhe von EUR 2.000,00 angefallen. Für 2021 hat er eine Dividende aus den VW-Aktien in Höhe von EUR 3.780,00 erhalten. Sein persönlicher Spitzensteuersatz im Rahmen der Einkommensteuer beträgt 42%.

Aktien befinden sichBetriebsvermögenPrivatvermögen
Besteuerung der DividendenTeileinkünfteverfahrenAbgeltungssteuer
EuroEuro
Dividende aus Aktien3.780,003.780,00
davon steuerpflichtig 60 % / 100 %2.268,003.780,00
Zinsen für Bankkredit ./. 1.200,00./.
Gewinn vor Steuern1.068,003.780,00
Einkommensteuer 42 % bzw. Abgeltungssteuer 25 %./. 448,56./. 945,00
Gewinn nach Steuern619,442.835,00
Dividenden steuerfrei (40 %)1.512,00./.
(Weitere) Zinsen für Bankkredit./. 800,00./. 2.000,00
Wirtschaftliches Ergebnis1.331,44835,00
Vergleich Besteuerung von Dividenden aus Aktien gem. Teileinkünfteverfahren / Abgeltungssteuer

4. Dividenden ausländischer Aktien

Dividenden ausländischer Aktien im Privatvermögen unterliegen seit 2009 ebenfalls der Abgeltungssteuer in Höhe 25 %, sofern sie in einem Depot bei einer Bank in Deutschland verwahrt werden (§ 43 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer ist auf die Abgeltungssteuer bis zum einem Höchstsatz von 15 % anrechenbar (§ 43a Abs. 3 EStG).

5. Stockdividenden (Aktien anstelle Barausschüttung)

Bei Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland gibt es Kapitalerhöhungen, die nicht in Übereinstimmung mit den deutschen Vorschriften im Aktiengesetz erfolgen, insbesondere in den USA. Bei sog. Stockdividenden erfolgt die Gewinnausschüttung zur Erhöhung des Grundkapitals, wobei die neuen Aktien (ggf. verbunden mit einem Preisabschlag) an die bisherigen Aktionäre verteilt werden.

Im Falle solcher Stockdividenden wird in Deutschland unterstellt, dass die neuen Aktien als Dividende gewährt werden, die wiederrum zum Kauf der neuen Aktien verwendet wird.

Laut BMF-Schreiben vom 09.10.2012 sind Stockdividenden wie folgt zu versteuern: Stockdividenden werden steuerlich genauso behandelt wie Dividenden aus Aktien, die bar ausgeschüttet werden. Befinden sich die Aktien im Privatvermögen, ermittelt sich die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer nach dem niedrigsten Kurs der ausgegebenen Aktien am ersten Handelstag an einer Börse. In Höhe des Wertes der eingebuchten Aktien im Depot liegt ein steuerpflichtiger Kapitalertrag vor. Dieser Wert gilt zugleich als Anschaffungskosten der Aktien. Bei ausländischen Gesellschaften findet in diesen Fällen gem. Rn 91 die Regelung in § 20 Abs. 4a S. 5 EStG Anwendung, d.h. der Ertrag wird mit 0 angesetzt.

6. Spin-Off Dividenden

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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