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Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die meist durch mehrere Personen gegründet wird, aber auch durch eine Person allein gegründet werden kann.

Inhalt:

  1. Gründung einer Aktiengesellschaft
  2. Kaufmann kraft Rechtsform
  3. Organe der Aktiengesellschaft
  4. Rechnungslegung der Aktiengesellschaft
  5. Besteuerung der Aktiengesellschaft

Gründung einer Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden. Die Rechtsform der AG bietet sich in erster Linie dann an, wenn einerseits ein großer Kapitalbedarf für das Unternehmen besteht, andererseits der Betrag einer einzelnen Beteiligung (= Aktie) und das Risiko begrenzt werden soll. Zur Errichtung einer Aktiengesellschaft ist es erforderlich, dass eine Satzung aufgestellt, das Grundkapital 50.000 € beträgt und die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird.

Kaufmann kraft Rechtsform

Die Aktiengesellschaft wird unabhängig vom Unternehmensgegenstand stets als Handelsgesellschaft qualifiziert, so dass sie handelsrechtlich immer als Kaufmann kraft Rechtsform angesehen wird. Die Firmierung kann als Personen-, Sach- oder Phantasiebezeichnung gewählt werden.

Organe

Die Organe der AG sind

  • die Hauptversammlung,
  • der Aufsichtsrat und
  • der Vorstand.

Rechnungslegung der AG

Als Kaufmann kraft Rechtsform ist die AG buchführungspflichtig und die Rechnungslegungspflicht umfasst neben der

  • Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung nach den besonderen Vorschriften der §§ 264 ff HGB auch
  • die Anfertigung eines Anhangs und
  • eines Lageberichts.

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften besteht darüber hinaus eine gesetzliche Prüfungspflicht, d.h. der aufgestellte Jahresabschluss muss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Besteuerung der AG

Die Aktiengesellschaft ist in allen Steuerarten unmittelbar selbst und in vollem Umfang selbst Steuersubjekt. Sie unterliegt mit ihren Einkünften der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Auch bezüglich der Umsatzsteuer ist die AG unmittelbar selbst und in vollem Umfang Steuersubjekt.

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