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Die Steuern bei Veräußerung von GmbH-Anteilen

Anfall und Höhe der Steuern bei Veräußerung von GmbH-Anteilen sind vor allem davon abhängig, ob sich die Anteile im Privatvermögen des Verkäufers oder in einem Betriebsvermögen befunden haben.

Inhalt:

  1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns
  2. Verkauf von GmbH-Anteilen im Privatvermögen
  3. Verkauf von GmbH-Anteilen aus einem Betriebsvermögen

1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen ermittelt sich gem. § 17 Abs. 2 EStG wie folgt:

  Veräußerungserlös = Preis gem. notarieller Beurkundung
./. Veräußerungskosten, z.B. Kosten der notariellen Beurkundung
./. Anschaffungskosten des Verkäufers für GmbH-Anteile* oder
./. gemeiner Wert der GmbH-Anteile (z.B. bei verdeckter Einlage)
 
= Veräußerungsgewinn (ggf. auch Veräußerungsverlust)

2. Verkauf von GmbH-Anteilen im Privatvermögen

Beim Verkauf von GmbH-Anteilen aus dem Privatvermögen ist zunächst zu prüfen, ob der Verkäufer innerhalb der letzten 5 Jahre zumindest mit 1% am Stammkapital der GmbH unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. War dies nicht der Fall, also war der Anteil an der GmbH oder die Haltedauer niedriger als die genannten Meßgrößen, gehört der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegt seit 01.01.2009 der sog. Abgeltungssteuer nach § 32d Abs. 1 EStG.

War der Verkäufer jedoch innerhalb der letzten 5 Jahre zumindest mit 1% am Stammkapital der GmbH unmittelbar oder mittelbar beteiligt, gehört der Veräußerungsgewinn gem. § 17 Abs. 1 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Nach § 3 Nr. 40 c) EStG wird der Veräußerungserlös zu 40% steuerfrei gestellt. Bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns sind jedoch auch die Veräußerungskosten sowie die Anschaffungskosten nur zu 60% abzugsfähig. Ferner ist gem. § 17 Abs. 3 EStG ein Freibetrag zu berücksichtigen.

Der Veräußerungsgewinn ist gewerbesteuerfrei.

3. Verkauf von GmbH-Anteilen aus einem Betriebsvermögen

Beim Verkauf von GmbH-Anteilen aus einem Betriebsvermögen ist zunächst zu prüfen, ob das Betriebsvermögen

  • einer natürlichen Person bzw. einer Personengesellschaft oder
  • einer Kapitalgesellschaft

zuzuordnen ist.

a) Verkauf von GmbH-Anteilen eines Einzelunternehmers bzw. einer Personengesellschaft

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen eines Einzelunternehmers bzw. einer Personengesellschaft ist den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen. Handelt es sich um eine 100%-ige Beteiligung des Verkäufers, ist zusätzlich ein Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist der Veräußerungsgewinn gewerbesteuerpflichtig, wobei diese gem. § 35 EStG auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet wird.

b) Verkauf von GmbH-Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft

Verkauft eine Kapitalgesellschaft ihre GmbH-Anteile an einer anderen GmbH, wird der Veräußerungsgewinn gem. § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei gestellt.

Die Steuern bei Veräußerung von GmbH-Anteilen